Gröbenzell:Gemeinde  hebt Tempolimit wieder auf

Die gerichtliche Auseinandersetzung um das Tempolimit auf der Eschenrieder Straße wäre für die Gemeinde Gröbenzell wohl nicht gut ausgegangen. Wie Bauamtsleiter Markus Groß im Gemeinderat erläuterte, hatte das Verwaltungsgericht in seinem Beschluss zur Verfahrenseinstellung klar gemacht, dass die Teilnahme an einem Modellversuch kein ausreichender Grund ist, um die Straßenverkehrsordnung auszuhebeln. Im Frühjahr 2019 hatte die Gemeinde auf der stark befahrenen Ausfallstraße das Tempolimit auf 30 Stundenkilometer reduziert. Ohne einen triftigen Grund wie etwa einen Kindergarten oder besondere Gefahrenstellen gilt in solchen Straßen Tempo 50. Weil die Gemeinde nun an einem Modellversuch der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern teilgenommen hat, war per Ausnahmegenehmigung die Möglichkeit geschaffen worden, auf der Eschenrieder Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit für eine befristete Zeit zu beschränken. Dagegen hatte ein Anwohner geklagt. Ausgerechnet an dem Tag des Prozesstermins wurden die Verkehrsschilder wieder abmontiert, das Verfahren überraschend abgesetzt. Erst nachträglich gab die Gemeinde bekannt, dass es eingestellt worden ist und der Modellversuch inzwischen beendet. Markus Groß bestätigte im Gemeinderat, dass die Gemeinde die Verfahrenskosten trägt.

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