Unterkunft für GeflüchteteLandratsamt zahlt Luxusmiete für Abrisshäuser und Container

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In einer leerstehenden Villa an der Alpenstraße, zwei weiteren Häusern und Containern sollen Geflüchtete untergebracht werden.
In einer leerstehenden Villa an der Alpenstraße, zwei weiteren Häusern und Containern sollen Geflüchtete untergebracht werden. Jana Islinger
  • Das Landratsamt Fürstenfeldbruck zahlt für eine Flüchtlingsunterkunft in Gröbenzell eine Monatsmiete von 46 058,11 Euro für bis zu 98 Personen.
  • Der zweite Bürgermeister Martin Runge berechnet einen Quadratmeterpreis von über 50 Euro, während das Landratsamt nicht zwischen Wohn- und Nutzflächer unterscheidet und auf 35 Euro kommt.
  • Gemeinde und Anwohner klagen gegen die Containeranlage wegen Verletzung der Planungshoheit und fordern die Kündigung des Mietvertrags.
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Gröbenzells zweiter Bürgermeister Martin Runge hat ausgerechnet, dass der Preis für die umstrittene Flüchtlingsunterkunft an der Alpenstraße bei über 50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche liegt. Dabei hat die Fürstenfeldbrucker Kreisbehörde stets die Kosten als Argument für große Einheiten angeführt.

Von Gerhard Eisenkolb, Gröbenzell

Das Landratsamt Fürstenfeldbruck beachtet bei der Anmietung seiner Objekte zur Unterbringung von Geflüchteten „die Prinzipien der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit“. So steht es in der Antwort der Behörde auf eine Anfrage der SZ. In dieser geht es um die hohe Miete für eine Flüchtlingsunterkunft in drei Abrisshäusern und in noch zu errichtenden Wohncontainern in der Alpenstraße von Gröbenzell.

Liegt der Preis bei etwa 51 Euro pro Quadratmeter, wie vom zweiten Bürgermeister Martin Runge (Grüne) berechnet oder bei 35 Euro, wie das Landratsamt angibt? Oder sind es sogar 60 bis 90 Euro pro Quadratmeter, auf die Runge für die Containeranlage kommt? Dass die Monatsmiete ohne Nebenkosten für bis zu 98 Personen 46 058,11 Euro beträgt, bestätigt das Amt.

Das Landratsamt unterscheidet nicht zwischen Wohn- und Nutzfläche

Für die Preisdifferenz gibt es eine Erklärung. Normalerweise wird in Mietverträgen nach Nutz- und Wohnflächen unterschieden. Schließlich liegt es auf der Hand, dass ein Mieter für Keller- und Wasch- oder Speicherräume unterm Dach nicht mit der gleichen Summe zur Kasse gebeten werden will wie für den Wohnbereich.  Offensichtlich gilt diese für die Mietpreisfindung wichtige Unterscheidung nicht für den Vertrag, den das Landratsamt in Gröbenzell für die Regierung von Oberbayern abgeschlossen hat. Geht es um die Unterbringung von Geflüchteten, dann ist „das Verhältnis zwischen Wohn- und Nutzflächen im herkömmlichen Sinne“ laut der Behörde nicht mehr maßgeblich.

Was stattdessen zählt, ist die Frage, ob die Pro-Kopf-Kalkulation stimmt. Nach dieser liegt die Monatsmiete laut Landratsamt bei 469,98 Euro pro Person, also im Rahmen der seitens der Regierung angefragten und genehmigten Kosten. Dafür wird ein Dach über dem Kopf in Mehrbettzimmern geboten, in denen jeder, der hier lebt, rechnerisch eine Fläche von etwa sechs bis sieben Quadratmetern hat.

Die Häuser sind zum Teil in sehr schlechtem Zustand.
Die Häuser sind zum Teil in sehr schlechtem Zustand. Jana Islinger

Martin Runge, der früher für die Grünen im Landtag saß, berechnet die Quadratmeter-Miete auf der Grundlage der jeweiligen Wohnflächen der drei Bestandshäuser nach den Angaben in den Bauunterlagen und anhand des Bauantrags für die Containeranlage. Unter Berufung auf die Wohnflächenverordnung kommt er auf eine Gesamtwohnfläche von 902,67 Quadratmetern.

Das Landratsamt gibt an, mit einer Gesamtfläche von 1295 Quadratmetern kalkuliert zu haben. Die tatsächliche Wohnfläche wollte die Behörde auf Nachfrage nicht beziffern, da bei der dem Mietpreis zugrunde liegenden Mischkalkulation die Unterscheidung nach Nutz- und Wohnflächen hinfällig sei.

Für die Unterbringung von 54 Personen in den drei Bestandshäusern wird die Monatsmiete mit 13 732,18 Euro oder 254,30 Euro pro Kopf angegeben. Bei Häusern werde auf der Basis der ortsüblichen Vergleichsmiete ohne Nebenkosten kalkuliert, teilt die Behörde dazu mit. Für weitere 44 Wohnplätze in den noch zu errichtenden Containern wurde ein Monatszins von 32 326 Euro vereinbart.

Dieser liegt mit 734 Euro je Person nicht ganz beim Dreifachen dessen, was die Unterbringung in den Häusern kostet. Was je nach Art der Berechnung laut Runge für die Container sogar einer Quadratmeter-Miete von etwa 60 Euro bei Anrechnung der gesamten Nutz- und Wohnfläche entspräche oder einem Preis von etwa 91 Euro, sofern die Wohnflächenverordnung zur Geltung käme.

Von günstigeren Unterkünften trennt sich das Landratsamt

Es gibt auch billigere Objekte in Gröbenzell. Für eine kleinere Unterkunft zahlt das Amt inklusive Nebenkosten 16,66 Euro je Quadratmeter. Aber von solchen kleinen Bestandswohnungen trennt man sich Zug um Zug. Einerseits weil die Verträge auslaufen, andererseits weil man auf Großunterkünfte mit etwa hundert Personen setzt, deren Kosten niedriger sein sollen als bei kleineren Einheiten.

Mit dem Argument günstigerer Kosten bei größeren Objekten wie in der Alpenstraße habe das Landratsamt sowohl gegenüber den Gröbenzeller Bürgermeistern als auch gegenüber den Anwohnern die Anmietung der Bestandsgebäude und der geplanten Container-Anlagen begründet, sagt Runge.

Angesichts der nun bekannt gewordenen Miethöhe bezweifelt der Grünen-Politiker im Nachhinein, dass das zutrifft. Aber das ist nicht die einzige Ungereimtheit, die dazu führte, dass sowohl die Gemeinde als auch Anwohner inzwischen mit getrennten Klagen den Rechtsweg gegen die Genehmigung der Containeranlage beschreiten. Gegen eine Belegung der Bestandshäuser mit Asylsuchenden erhebt niemand Einwände.

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Zur Erfüllung ihrer Quote müssten die Gemeinde 254 Flüchtende aufnehmen. Das Landratsamt verfügt zurzeit aber nur über 189 Plätze in Gröbenzell, mit den Containern kämen 44 weitere dazu. Wie beteuert wird, dienten diese nicht nur der Unterbringung von neuen, dem Landkreis zugewiesenen Personen, sondern auch von solchen, die schon länger hier leben.

Begründet werden die Klagen mit einer Verletzung der gemeindlichen Planungshoheit. Die Baugenehmigung soll gegen den Bebauungsplan verstoßen. In dem Wohngebiet, in dem etwa 120 Personen leben, hätte eine soziale Einrichtung mit fast hundert zusätzlichen Menschen auf einem Grundstück eine den Gebietscharakter verändernde Wirkung, heißt es.

Keinen der drei von der Gemeinde angebotenen Alternativstandorte für die Container akzeptierte das Landratsamt. Das Angebot wurde abgelehnt, weil es laut Kreisbehörde keine Investoren gab, die dort gebaut hätten, weil die Kommune nicht selbst bauen wollte und weil auch das Landratsamt dies aus grundsätzlichen Erwägungen nicht tut. Nur kannte damals noch niemand die Höhe der vereinbarten Miete.

Die Gemeinde fordert das Landratsamt auf, den Mietvertrag zu kündigen

Inzwischen fordert der Gemeinderat das Landratsamt auf, den Mietvertrag zu kündigen. Begründet wird das mit untragbaren Zuständen in den bewohnten Gebäuden und auf dem Grundstück. Zu den Missständen sollen unter anderem Schimmelbefall, länger anhaltende Ausfälle der Heizung und die während Arbeiten an den Bestandsgebäuden nicht oder nur unzureichend gesicherte Baustelle zählen.

Das Fürstenfeldbrucker Landratsamt lehnt eine Kündigung ab. Landrat Thomas Karmasin (CSU) erklärt, sich bei einem Ortstermin über die Zustände informiert zu haben und stellt fest: In Sachen Heizung müsse so schnell wie möglich eine dauerhafte Lösung gefunden werden. Die Container sollen laut dem Landrat erst aufgestellt werden, wenn das Verwaltungsgericht entschieden hat. Den Bedarf begründet Karmasin mit der befristeten Anmietung der meisten Unterkünfte, die nach und nach wegfallen.

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