Gröbenzell:Ein Pfund Gras im Büro

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Nach einem Drogen-Großfund in einem Betrieb muss sich ein 42-Jähriger aus Gilching vor dem Brucker Amtsgericht verantworten

Von Florian J. Haamann, Fürstenfeldbruck

Die 500 Gramm Marihuana, die im Büro des Angeklagten gefunden wurden, seien lediglich zum Eigenkonsum gedacht gewesen, es sei nie darum gegangen, die Drogen zu verkaufen. So hat es ein Freund des Angeklagten bei seiner Vernehmung gesagt. Ähnliches ließ auch der 42-Jährige durch seinen Anwalt erklären. Auch gegen den Freund läuft ein Verfahren. Vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck musste sich am Dienstag allerdings nur der 42-jährige Gilchinger verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, dass er Besitzer der 500 Gramm war und die Drogen auch verkaufen wollte. Zudem wurden bei der Durchsuchung des Gröbenzeller Büros des Angeklagten zusätzlich noch einmal etwa 30 Gramm Marihuana und 0,1 Gramm Amphetamine gefunden.

Im Prozess wurde allerdings schnell klar, dass dem Angeklagten die Absicht des Handels nur schwer nachweisbar ist. Der ermittelnde Kriminalbeamte erklärte, dass man im Büro zwar die 500 Gramm gefunden habe, sonst aber nichts, was auf Handel hindeute, etwa Tüten oder andere Utensilien. Auch eine Auswertung des Handys und des Computer habe keine Hinweise erbracht. Zudem wurde auf der Tasche, in der sich das Marihuana befunden hat, keine DNS des Angeklagten gefunden. Der Beamte machte aber auch klar, dass so eine große Menge eher nicht für den Eigenkonsum gedacht sein könne. Dafür spreche auch, dass die 500 Gramm, die der Dealer offen in einer Plastiktüte geliefert haben soll, nicht in kleine Portionen aufgeteilt wurden, sondern komplett als Ganzes vakuumiert wurden.

Auch die Glaubwürdigkeit des Belastungszeugen stellte sich schnell als fragwürdig heraus. Vor Gericht war er nicht erschienen, hatte sich mit einem Attest entschuldig. Bei der Polizei hatte er erklärt, dass er mehrere so große Pakete mit Marihuana im Büro gesehen habe, außerdem die Modedroge MDMA und dass ihm die Frau des Angeklagten einmal angeboten habe, dass sie ihm jederzeit Kokain besorgen könne. Die komplette Aussage hatte er allerdings wenige Tage später wieder zurück gezogen. Zudem hatte der Angeklagte erklären lassen, dass der Zeuge seiner Familie eins auswischen wolle. Wie auch die Tochter des Angeklagten bestätigte, hatte jene eine kurze Beziehung mit dem Zeugen, verließ ihn aber und war kurz darauf mit einem anderen jungen Mann zusammen. Der Zeuge sei deshalb so erbost gewesen, dass er Lügen über sie verbreitet habe.

Nach kurzer Debatte einigten sich Verteidiger, Staatsanwältin und Richter Martin Ramsauer deshalb, darauf zu verzichten, den Zeugen noch einmal an einem anderen Termin vorzuladen. Da absehbar war, dass der Vorwurf des Handels schwer aufrecht zu erhalten ist, beantragte die Staatsanwältin, diesen fallen zu lassen und Beihilfe zu Handel in die Anklage aufzunehmen. In ihrem Plädoyer erklärte sie, dass dem Angeklagten bewusst gewesen sein müsse, dass sein Freund die Drogen für den Handel erworben habe, als er zugestimmt habe, dass das Päckchen in seinem Büro gelagert werden könne. Für die Beihilfe spreche auch, dass der Angeklagte von den 500 Gramm unentgeltlich acht Gramm zum Eigenkonsum erhalten habe. Dafür, dass er das Päckchen aufbewahrt. Zudem reiche schon die große Menge dafür, dass man eine Verkaufsabsicht erkennen müsse. Der Verteidiger erklärte, dass es auch für die Beihilfe keine ausreichenden Beweise gebe. Er forderte, dass nur der Besitz der 30 Gramm Marihuana und des Amphetamins, deren Besitz der Angeklagte eingeräumt hatte, bestraft wird.

In seinem Urteil folgte Richter Ramsauer der Argumentation der Staatsanwältin. Er verurteilte den Angeklagten zu insgesamt einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung und zur Zahlung von 1000 Euro an die Caritas.

© SZ vom 22.03.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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