Gröbenzell:Die Grenzen des Höhenflugs

In Gröbenzell erläutert ein Experte gesetzliche Vorgaben für Drohnen

Von Moritz Glas, Gröbenzell

Was vor ein paar Jahren noch für unmöglich gehalten wurde, ist heute bereits Realität. Kleine Fluggeräte, die an eine bizarre Variante eines Hubschraubers mit vier Propellern erinnern und fast autonom die unglaublichsten Flugkunststücke vollführen können. Meistens sind diese mit Kameras ausgestattet. Die Rede ist natürlich von Drohnen. Ein Begriff, der negativ behaftet oft dem militärischen Bereich zugeordnet wird. Dies aber eigentlich zu Unrecht, denn die Zeit der zivilen Luftfahrt mit den unbemannten Flugobjekten ist längst angebrochen. In den letzten zwei Jahren wurden vor allem die Modelle im Hobbybereich immer billiger und technisch ausgereifter. Nicht verwunderlich also, dass längst auch die Verkaufszahlen stetig steigen.

Lutz Cleemann ist Physiker und arbeitete früher bei der Allianz. Unter den Gesichtspunkten Nachhaltigkeit, Nutzen und Gefahr nahm er dort Erfindungen unter die Lupe. Dadurch wurde er auch auf die unbemannten Flugobjekte sowie auf die Chancen und Risiken, die sie darstellen, aufmerksam. Am Dienstag referierte er bei der Volkshochschule Gröbenzell über das Thema. Bei seinem Vortrag, der mit neun Anwesenden eher mäßig besetzt war, erklärte er die verschiedenen Aspekte.

Als der 71-Jährige vor zwei Jahren sein erstes Referat zu dem Thema gehalten hat, steckte die Erfindung noch in den Kinderschuhen. Drohen wurden primär als technische Spielerei gesehen. Heute ist das anders. Die fliegenden Kameras gehören mittlerweile zur Standardausrüstung an jedem Filmset. "So eine Drohne funktioniert im Prinzip wie ein beliebig erweiterbares Stativ", sagt Cleemann. Luftaufnahmen werden fast ausschließlich damit gemacht. Zudem kommen die Fluggeräte immer öfter in den Bereichen Kartografie, Archäologie, Geologie, Transport und sogar in der Landwirtschaft mit Multispektralkameras zum Einsatz. Die Möglichkeiten sind gigantisch, da sind sich alle einig. Aber wo viel Potenzial ist, lauert auch immer große Gefahr. Was könnte eine Drohne in den falschen Händen anrichten? Die Liste der Risiken ist nicht gerade kurz. Die Verletzung der Privatsphäre steht dabei für viele ganz oben. Kurz gefolgt von der Angst vor Unfällen, wie jenem Ende Oktober am Olympiaturm in München, als eine Drohne auf die Erde stürzte. Dabei wurde zwar glücklicherweise niemand verletzt, ziemlich knapp war es trotzdem. Manche haben sogar Angst vor terroristischen Anschlägen mit Hilfe der kleinen Fluggeräte.

Verkehrsminister Alexander Dobrindt plant bereits eine Reform der gesetzlichen Regelungen. Bis jetzt darf jeder Hobbypilot ohne Aufstiegserlaubnis mit seinem Fluggerät, das nicht mehr als fünf Kilogramm wiegen darf, bis auf eine Höhe von 300 Metern aufsteigen. Eine Ausnahme gibt es nur für wenige Sperrzonen, etwa in der Nähe von Militärstützpunkten, Regierungsgebäuden, Kraftwerken oder Flughäfen. Diese Richtlinien sollen nun verschärft werden. Wie dafür gesorgt werden soll, dass sich jeder an die Regeln hält, ist noch unklar. Ein Zuhörer des Vortrags bemerkt: "Risiko ist Eintrittswahrscheinlichkeit mal Schadenumfang. Bis jetzt kam es noch zu keiner vermehrten Zahl von Vorfällen oder Unfällen im Zusammenhang mit Drohnen!" Wie auch bei jeder anderen neuen Erfindung geht es darum, zwischen Nutzen und Risiken abzuwägen, um sinnvolle Schlüsse daraus ziehen zu können. In welcher Weise die Luftverkehrsordnung im Hinblick auf die unbemannten Flugobjekte reformiert werden wird, bleibt abzuwarten. Die Entwicklung wird auf jeden Fall weiter voranschreiten, da ist sich auch Lutz Cleemann sicher.

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