Süddeutsche Zeitung

Gröbenzell:Bürgermeister mit Geschäftssinn

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Gröbenzells Rathauschef will in einer Halle ein Freizeitangebot für Kreative schaffen - mit Künstlerwerkstätten, Vortragssaal und Gaststätte. Sein Bauantrag löst bei politischen Gegnern kritische Nachfragen aus

Von Gerhard Eisenkolb, Gröbenzell

In einer früheren Handwerkerhalle im Gewerbegebiet ein Freizeitangebot für Kreative zu schaffen, klingt verlockend. Entsprechend positiv ist ein Bauantrag von Bürgermeister Martin Schäfer (UWG), dem der Großteil der Halle Am Weidegrund gehört, Anfang Februar im Bauausschuss aufgenommen worden. Wie berichtet, billigte das Gremium das Vorhaben mit großer Mehrheit. Das Ansinnen von Schäfer, auf etwa 4000 Quadratmetern unter anderem ein Athletik-Zentrum, Künstlerwerkstätten, ein Yogastudio, eine Gaststätte, ein Café, einen Vortragssaal und einen Laden zu errichten, fanden alle prinzipiell gut. Einwände gab es, weil sich einige Gemeinderäte nicht ausreichend informiert sahen. Das bezog sich vor allem auf die Zahl der Stellplätze, Altlasten im Boden und dergleichen. Das war der Grund für zwei Neinstimmen. Hinter der Kritik steckt auch die Frage, ob das Projekt anders gehandhabt worden wäre, wenn ein anderer als der Rathauschef der Antragssteller wäre.

Mit der Begründung "zu privaten Angelegenheiten gebe ich keine Auskünfte", lehnte der Bürgermeister auf SZ-Anfrage eine Stellungnahme ab. Walter Voit (Grüne) und Wolfgang Netschert (FW) genügte die pauschale Aussage des Sitzungsleiters und Zweiten Bürgermeisters Martin Runge (Grüne) nicht, die Bauverwaltung habe schon wegen des Bauwerbers besonders korrekt geprüft. Deshalb ließen sie sich nach der Sitzung im Rathaus erläutern, auf welcher Grundlage die Verwaltung für das relativ große Bauvorhaben "nur" 62 Stellplätze als ausreichend befand. Voit und Netschert kamen danach zu dem Ergebnis, dass zwar korrekt gerechnet wurde, das Ergebnis sie aber trotzdem nicht überzeugt.

Am Beispiel des mehr als 400 Quadratmeter großen Künstlerateliers und Ausstellungsraums erläutert Voit, was er damit meint. Weil in dem großen Raum Kunstausstellungen stattfinden, könnte man diesen nach der gemeindlichen Stellplatzordnung auch als Versammlungsstätte einstufen. Für eine solche Versammlungsstätte wäre der Nachweis von etwa 80 Stellplätzen vorgeschrieben, nämlich je einer für fünf Quadratmeter. Stufe man die angestrebte Nutzung wie die Bauverwaltung jedoch als Firma mit drei Mitarbeitern ein, genüge für einen Raum dieser Größe nur ein Stellplatz. Je nachdem, wie man formell korrekt rechnet, kann man also zu Ergebnissen von 80 bis zu einem Stellplatz für nur einen Teil der Halle kommen. Weshalb Voit sagt, man könne hier unterschiedlicher Meinung sein.

Erklärungsbedarf sieht Netschert auch für die Gaststätte mit 56 Sitz- und 50 Stehplätzen. Er bemängelt, dass die 50 Stehplätze bei der Berechnung der Stellplätze unter den Tisch fallen. "Man kann es so auslegen, aber es wirkt komisch", stellt er fest. Die Festlegung des Stellplatzschlüssels sei "sehr freundlich" gewählt. Deshalb lautet für den FW-Gemeinderat die entscheidende Frage zum Bauantrag: "Ob er bei einem Anderen ebenso gehandhabt würde?" Laut Voit geht es bei der Stellplatzproblematik letztlich darum, wie die jeweilige Nutzung bewertet wird. Er verbindet mit dem Vorhaben diverse Probleme, führt diese aber nicht auf den Antragsteller zurück.

Noch einmal anders sieht CSU-Fraktionschef Anton Kammerl, der nicht im Bauausschuss sitzt, die Stellplatzfrage. Für ihn hat die Bauverwaltung nur ein Vorschlagsrecht. Der Gemeinderat könne die Stellplatzsatzung anders auslegen als die Verwaltung. Deshalb sollte die Bauverwaltung ihre Entscheidungsgrundlage offenlegen. Kammerl subsumiert die Handhabung des Schäfer-Antrags unter dem Begriff Toleranz und sagt: "Bei einem normalen Bürger wäre das nicht in der Toleranz."

Der Bauausschuss hätte am Dienstagabend dieser Woche noch einmal von 19 Uhr an im Rathaus über den Antrag beraten können. Würde über die kritisierten Punkte noch einmal fair diskutiert, hätte das den Fall befriedet, so Kammerl im Vorfeld, und man hätte guten Gewissens zustimmen können. Für eine Remonstration des Beschlusses hatte er keine Mehrheit gefunden. Runge, der beide Bauausschusssitzungen leitete, wiederholte vor der Sitzung am 23. Februar gegenüber der SZ: Die beantragten Nutzungen seien zulässig - was unstrittig ist -, das Vorhaben stimme mit dem gemeindlichen Bau- und Ortsrecht überein, die Stellplatzsatzung werde eingehalten. Letztlich liege die Entscheidung nun beim Landratsamt als Genehmigungsbehörde. Unter Verschiedenes griff Runge in der Sitzung das Thema auf und bezog zu im vorpolitischen Raum kursierenden Hintergrundinformationen Stellung.

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Quelle:
SZ vom 25.02.2021
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