Gröbenzell:Angst vor einem Präzedenzfall

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Gröbenzells Bürgermeister Martin Schäfer lehnt einen Neubau im Außenbereich ab.

(Foto: Johannes Simon)

Gemeinderäte lehnen Neubau im Außenbereich ab

Von Ariane Lindenbach, Gröbenzell

Gemeinderäte müssen eine Menge von Paragrafen und juristischen Vorgängen verstehen. Egal, ob es darum geht, einen Bauantrag nach Paragraf 34 zu behandeln oder den kommunalen Etat in einen Vermögens- und einen Verwaltungshaushalt aufzuteilen: Eine gewisse bürokratische oder gar juristische Vorbildung ist in diesem Ehrenamt sehr hilfreich. Ersatzweise hilft auch Erfahrung in der Kommunalpolitik: Denn mit den Jahren in dem Gremium nimmt der Durchblick im Paragrafendschungel zu. Im wunderschönen Gröbenzell trifft beides zusammen: Überdurchschnittlich viele Gemeinderäte haben einen juristischen oder/und bürokratischen beruflichen Hintergrund oder/und jahrelange Erfahrung als Gemeinderat.

Wie diffizil und vielschichtig die Entscheidungen sind, die die Kommunalpolitiker bisweilen treffen müssen, demonstriert eine facettenreiche Diskussion zu einem Bauantrag, die das Gremium unlängst führte. Der Antragsteller möchte auf seinem im Außenbereich liegenden Grundstück ein Wohnhaus errichten. Es soll genau an der Stelle stehen, wo jetzt ein an der Oberfläche begrünter Bunker als Lagerfläche dient. Nach dem Bau wäre die versiegelte Fläche deutlich geringer. Also empfiehlt die Verwaltung, den Bau zu genehmigen. Das allerdings widerspricht einem kürzlich gefassten Grundsatzbeschluss, demzufolge im Außenbereich keine Neubauten mehr zugelassen werden sollen

Die CSU-Fraktion äußert daraufhin lautstarkes Unverständnis. Anita Rieger verweist auf den Grundsatzbeschluss und warnt davor, mit einer Genehmigung einen Präzedenzfall zu schaffen. Thomas Eichler warnt, "dass wir Tür und Tor öffnen für die Bebauung im Außenbereich". Diametral anders sieht das allerdings Anton Kammerl, ein Fraktionskollege der beiden strikten Gegner: "Ich verstehe nicht, warum wir dem nicht zustimmen." Der Bunker sei "ein Riesenbauwerk", wenn der nun gegen ein deutlich kleineres ersetzt werde und die Rathausverwaltung mit ihren Fachleuten aus dem Bau- und Rechtswesen eine Genehmigung empfehle, verstehe er den Widerstand nicht.

"Ich bin nicht bereit, diesen Preis zu zahlen", erklärt Dritter Bürgermeister Axel von Walther (SPD). "Das ist für mich eine Mehrung von Wohnraum, weil hier Wohnraum geschaffen wird", führt er seine Ansicht aus. Bürgermeister Martin Schäfer (UWG) beurteilt das Ganze pragmatisch. Er finde eine Ersatzbau dort nicht besonders begrüßenswert. Auf der anderen Seite, "ist das wahrscheinlich ein Einzelfall, den wir so oft nicht haben werden". Als Inga Wiebers (SPD) fragt, "wieso empfiehlt die Verwaltung das", klingt das fast schon verzweifelt. Und Klaus Coy (FDP) bekennt, "ziemlich hin- und hergerissen" zu sein. Bauamtsleiter Markus Groß versucht, die Empfehlung zu begründen. In besagtem Grundsatzbeschluss sei genau dieser Fall aufgelistet. "Die Erschließung ist gesichert, welche öffentlichen Belange sprechen dagegen", - keine, weshalb man die Empfehlung ausgesprochen habe, sagt er. Aber Groß räumt auch ein, dass es nicht ganz so einfach ist: "Man sieht ja die Diskussion, also man kann das so oder so sehen."

Martin Runge (Grüne), zwar kein Jurist, doch jahrzehntelang in Land- und Kreistag sowie Gemeinderat politisch engagiert, erklärt den Gemeinderatskollegen die Unterschiede zwischen den Paragrafen 35 (gültig im Außenbereich) und 34 (Innenbereich). Letztlich gibt er zu, dass das ein komplizierter Fall sei, den man auf verschiedenste Weise interpretieren könne. Er gibt dem Juristen Michael Leonbacher (FW) und dem Bauamtsleiter Groß recht, die beide darauf hinweisen, dass die letzte Entscheidung ohnehin das Fürstenfeldbrucker Landratsamt trifft. Die Diskussion endet damit, dass das Gremium mit großer Mehrheit die Ablehnung des Vorhabens empfiehlt. "Ich bin gespannt, wie das Landratsamt sich positioniert", erklärt Groß am Ende noch.

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