Grafrath:Einheimischenmodell für Grafrath

Gemeinde will Bewertungskriterien für eine 6500 Quadratmeter große Fläche erarbeiten

Von Manfred Amann, Grafrath

Auch wenn das klassische Einheimischen-Modell aus europarechtlichen Gründen nicht mehr angewendet werden kann, möchte die Gemeinde Grafrath vorrangig ortsansässigen Bürgern die Möglichkeit geben, Wohnhäuser zu errichten. Um den Hausbau bezahlbar zu machen, soll Baugrund deutlich günstiger als auf dem freien Markt abgeben werden. Der Quadratmeterpreis muss in Rücksprache mit der Kommunalaufsicht noch festgelegt werden. Um eine möglichst gerechte, transparente und auch für jedermann nachvollziehbare Zuteilung der Bauparzellen zu erreichen, hat der Gemeinderat nun beschlossen, einen Kriterienkatalog beziehungsweise Vergaberichtlinien festzulegen. Eine Aufgabe, der sich im Detail nun ein Ausschuss widmen wird.

"Es wird sicher nicht einfach, denn nach EU-Recht darf man Auswärtige grundsätzlich nicht ausschließen, muss also auch Bewerbungen von Bürgern einbeziehen, die nicht in Grafrath wohnen", gab Bürgermeister Markus Kennerknecht (parteifrei) zu bedenken. Man könne aber eine Rangfolge, zum Beispiel durch Punktevergabe für Wohnjahre in Grafrath, für aktuell am Ort Lebende aber auch für "Rückkehrer" erreichen. Festgelegt werden sollte unter anderem auch, bis zu welchem Alter man einen Antrag stellen kann, ob Personen zugelassen werden sollen, die zwar nicht in Grafrath leben aber seit Jahren einen festen Arbeitsplatz am Ort haben, bis zu welcher Einkommenshöhe mit und ohne Kinder Antragsberechtigung bestehe und ob eventuell mehrjährige ehrenamtliche Tätigkeit mit Punkten bewertet werden sollen.

Ferner sollte eine Rolle spielen, ob Interessenten bereits über Wohneigentum verfügen. "Zur Gedankenanregung" hatte Kennerknecht von einem Anwalt "Richtlinien für die Vergabe von preisvergünstigtem Bauland zur Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung" entwerfen lassen. Danach sollten nur Volljährige antragsberechtigt sein, die noch kein Wohneigentum und keinen Baugrund besitzen und auch über kein Erbbaurecht verfügen. Ausscheiden sollten gemäß Entwurf auch Personen, die in Grafrath früher schon einmal in den Genuss eines Einheimischenmodells gekommen sind. Im Entwurf ist auch vorgeschlagen, das Höchsteinkommen einer Familie oder Lebenspartnerschaft, die sich bewerben will, auf 90 000 Euro zu begrenzen, was Altbürgermeister Hartwig Hagenguth (Bürger für Grafrath) für "viel zu hoch" hält.

Einig sind sich die Ratsmitglieder, dass es für Kinder ebenso Punkte geben soll wie für soziale Aspekte, zum Beispiel für Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit. Die Vergebe der Grundstücke wird dann beginnend mit der Höchstzahl der Punkte erfolgen. Wann es soweit ist, vermochte der Gemeindechef noch nicht zu sagen, aber, dass der Bedarf "enorm" sein wird.

Seit bekannt wurde, dass die Gemeinde am südwestlichen Rand des Ortsteils Mauern auf einer Fläche von rund 6500 Quadratmeter, die sich in Gemeindebesitz befinden, vor allem Einheimischen die Möglichkeit geben wolle, Wohnhäuser zu errichten, "können wir uns gar nicht mehr retten vor Anfragen", sagte Kennerknecht. Um mit der Planung voranzukommen, seien bereits drei Fachbüros damit beauftragt worden, für das Baugebiet Entwürfe zu fertigen. Mitte April sollten diese dann vorliegen.

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