Germeringer Polizei warnt:Betrugsmasche Computer-Reparatur

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Falscher Microsoft-Mitarbeiter macht einem Softwarenspezialisten einen Hacker-Angriff weis

Eine Anzeige wegen Computerbetrugs hat ein 59-jähriger Gilchinger am Samstag auf Germeringer Polizeiinspektion gestellt. Der Mann, der beruflich als Softwaresystembetreuer arbeitet, gab an, dass er am Vormittag auf seinem Festnetzanschluss einen Anruf von einem angeblichen Microsoftmitarbeiter erhalten habe. Dieser habe ihm mitgeteilt, dass die Firma Microsoft festgestellt habe, dass sein Computer "gehacked" worden war. Daher müsse ihm nun mit einem sogenannten Fernwartungsprogramm geholfen werden. Der Gilchinger ließ sich dieses Programm über seine freiwillig herausgegebene E-Mail-Adresse auf seinem Rechner installieren. In der Folge hatte der unbekannte Anrufer Zugriff auf den Rechner seines Opfers. Zur Problembehebung sowie zur Erneuerung seines angeblich abgelaufenen "Windows Zertifikates" sollte der arglose Mann zunächst 199 Euro bezahlen.

Der Gilchinger bezahlte den geforderten Geldbetrag mit seiner Kreditkarte, nachdem er zuvor erfolglos versucht hatte, das Geld über seinen Onlinebanking-Account zu überweisen. Nachdem er im Anschluss noch einmal denselben Betrag über "Western Union" an einen chinesischen Empfänger bezahlen sollte, wurde der 59-Jährige misstrauisch und kam dieser Aufforderung dann nicht mehr nach.

Exemplarisch für diesen Fall, so die Polizei, sei zudem die Tatsache, dass sich die Konversation via Telefon über mehrere Stunden hingezogen habe und ausschließlich in englischer Sprache abgewickelt worden sei. Außergewöhnlich an dieser Anzeige sei zudem, dass es sich bei dem Geschädigten um keinen Computerlaien, sondern um einen ausgewiesenen Computerexperten handelte, der hier zum Opfer des sogenannten Microsofttricks geworden sei. Die Germeringer Polizei stellt klar, dass sich die Firma Microsoft in keinem Fall telefonisch melden würde, um ihren Kunden etwaige Hackerangriffe zu melden. Geschieht das, würde es sich immer um einen Betrüger handeln.

© SZ vom 29.11.2016 / sz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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