Germering zieht vor Gericht:Nato-Pipeline soll gekappt werden

Eine unterirdische Treibstoffleitung zwischen Germering und Gilching - das kommt bei der Stadt nicht gut an: Ein Leck in der Leitung könnte das Trinkwasser verseuchen, so das Argument.

Andreas Salch

Die Stadt Germering ist nicht bereit, Kompromisse bei der Sicherheit ihrer Trinkwasserversorgung einzugehen. Deshalb hat sie vor dem Verwaltungsgericht München Klage gegen den Betrieb der Nato-Pipeline auf ihrem Gebiet erhoben. Ein Teilstück der unterirdischen Treibstoffleitung verläuft auf einer Länge von gut zwei Kilometern zwischen Germering und Gilching und endet im Tanklager Krailling. Ein mögliches Leck in der Leitung stelle eine "erhebliche Gefahr für die Trinkwasserversorgung" von Germering dar, heißt es in der Klageschrift.

Die beiden Tiefbohrbrunnen, aus denen Germering sein Trinkwasser fördert, sind nur etwas mehr als tausend Meter von der Leitung entfernt. Darüber hinaus plant die Stadt, das Wasserschutzgebiet im Westen auszuweiten. Aus diesem Grund solle die Nutzung der Pipeline, in der Diesel, Kerosin und Ottokraftstoffe transportiert werden, auf fünf Jahre befristet werden.

Darüber hinaus müsse die Pipeline besser überwacht werden, forderte ein von der Stadt beauftragter Geologe. "Schleichende Leckagen", so der Geologe, seien nicht auszuschließen. Der Austritt von etwa zehn Litern in der Stunde werde von Messgeräten nicht erfasst. Träte an einem Leck diese Menge aus, entspräche das 90 000 Litern im Jahr, warnte der Berater der Stadt in der Verhandlung am Dienstag.

Die Klage der Stadt Germering richtet sich den gegen Freistaat. Denn die Regierung von Oberbayern hatte eine unbefristete Genehmigung für den Betrieb der Fernleitung erteilt, die Teil eines riesigen Leitungsnetzes ist. Ein Vergleich zwischen der Stadt und dem Freistaat kam am Dienstag nicht zustande. "Wir wollen keine Beruhigungspillen, sondern einen effektiven Schutz für unsere Bürger und Auflagen" zum Betrieb der Treibstoffleitung, erklärte Oberbürgermeister Andreas Haas am Rande der Verhandlung.

Der Antrag auf Ausweitung des Wasserschutzgebietes sei im Februar eingereicht worden, sagte der OB. Zuständig für die Bearbeitung sei allerdings nicht das Landratsamt Fürstenfeldbruck, sondern die Kreisbehörde in Starnberg. Der Ausgang dieses Verfahrens sei momentan noch "völlig offen", so Haas.

Die Vertreter des Bundes, in dessen Eigentum sich die Fernleitung befindet, begründeten die Notwendigkeit der Pipeline zwischen Germering und Gilching mit einer möglichen "Notfallversorgung" der Militärflugplätze Lager Lechfeld und Penzing. Außerdem werde die Leitung im Rahmen von Revisionsarbeiten gebraucht.

Rechtsanwalt Joachim Krauß, der die Stadt Germering vertritt, erwiderte hierauf, dass es östlich von Lager Lechfeld und Penzing keinen Fliegerhorst mehr gebe. Außerdem gehöre das Kraillinger Tanklager nicht mehr der Beklagten, sondern einer privaten ausländischen Gesellschaft. Gegen die Genehmigung der ebenfalls unbefristeten Nutzung dieses Tanklagers hatten sich die Gemeinden Krailling und Gilching im Verbund mit der Stadt Germering vergeblich zu wehren versucht.

Bei einer "Notfallversorgung" könne vom Tanklager Krailling aus Treibstoff für die Militärflugplätze in die Leitung gepumpt werden, erklärte einer der Vertreter des Bundes. Trotz des Verkaufs der Anlage an einen privaten Anbieter, habe der Bund nach wie vor ein Zutrittsrecht für die Teile des Lagers, die zur Pipeline gehörten. Die entsprechenden Klauseln hatte der Beamte jedoch nicht zur Hand. Rechtsanwalt Krauß beantragte, diese erst einsehen zu wollen. Eine Entscheidung in der Sache wird das Verwaltungsgericht im Juni verkünden.

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