Germering:Unterkühlter Leguan

Nach der Trennung eines Paares kümmert sich niemand um die Echse, die in der ehemals gemeinsamen Wohnung zurückbleibt. Der Besitzer muss Strafe zahlen, denn das Tier hat arg gelitten.

Ariane Lindenbach

Weil die Temperaturen in unseren Gefilden so gar nicht steigen, träumen derzeit viele Menschen von der Heimat des grünen Leguans. Iguana iguana, wie die bis zu zwei Meter große Echse in der Fachsprache heißt, stammt aus den tropischen und subtropischen Regionen Mittel- und Südamerikas und fühlt sich bei Temperaturen von 26 bis 45 Grad Celsius wohl. Der Leguan eines 42-jährigen Germeringers konnte im Oktober vergangenen Jahres aber auch nur von diesen Temperaturen träumen. Er wurde bei einer Ortsbesichtigung durch Veterinäre des Landratsamtes bei einer Raumtemperatur von 18 Grad Celsius abgemagert und halb verdurstet gefunden. Der Besitzer muss deshalb nun 900 Euro Geldstrafe wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz bezahlen.

Der Germeringer hatte einem Strafbefehl über 60 Tagessätze à 15 Euro widersprochen. Dem Richter am Fürstenfeldbrucker Amtsgericht erklärte er am Mittwoch, der Veterinär sei kurz nach der Trennung von seiner Freundin gekommen, als er nicht mehr in der gemeinsamen Wohnung lebte. Dennoch habe er sich täglich um den Leguan gekümmert, den er nach diesem Vorfall abgeben musste. Erst als seine Ex-Freundin eine Woche vor dem Besuch des Veterinärs die Schlösser an der Wohnung ausgewechselt habe, sei das Tier für die nächsten Tage unversorgt geblieben. Die geringe Raumtemperatur erklärte er damit, dass der Tierarzt just während des Umzugs gekommen sei, als alle Türen offen standen.

Richter Johann Steigmayer verwies auf die vom Veterinär aufgelisteten Mängel, denen zufolge der Leguan stark dehydriert war und einen irreversiblen Nierenschaden davon getragen hatte. "So etwas geht nicht von heute auf morgen." Zur Klärung könne er einen Gutachter beauftragen, doch im Falle einer Verurteilung müsse der Germeringer die Kosten tragen. Als Steigmayer überdies erläuterte, dass die Tagessatzhöhe über die im Strafbefehl veranschlagten 15 Euro steigen könnte, folgte der Germeringer seiner Empfehlung und nahm den Einspruch zurück.

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