Germering:Prozess wegen versuchtem Mord

Zeugin schildert vor dem Landgericht ihre Beobachtungen

Im Prozess um einen zweifachen versuchten Mord an einem Asylbewerber in der Unterkunft im Starnberger Weg Anfang vergangenen Jahres hat am Donnerstag eine Diplomsozialpädagogin vor der Schwurgerichtskammer am Landgericht München II ausgesagt. Die 52-Jährige berichtete, dass sie am 31. Januar 2018 von ihrem Büro in der Unterkunft aus gesehen habe, wie sich der Angeklagte Hussein K. mit einem anderen Mann stritt. Kurz zuvor hatte der 44-jährige Syrer den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge mit einem Messer auf seinen Kontrahenten eingestochen und ihn unter anderem am linken Ohr und linken Halsseite verletzt. Außerdem soll er versucht haben, den Mann von einem Balkon in der Unterkunft aus vier Metern Höhe in die Tiefe zu stürzen. Die Polizei hatte von dem Vorfall nichts erfahren. Ein Fall von Strafvereitelung liegt dennoch nicht vor. Denn von den Attacken von Hussein K. auf seinen Mitbewohner, habe sie nichts mitbekommen, hatte Diplomsozialpädagogin der Polizei versichert. Gleichwohl habe er ihr aber etwas von einem Messer erzählt. Bei ihrer Vernehmung vor der Schwurgerichtskammer am Donnerstag sagte die 52-Jährige, dass zwar darüber gesprochen worden sei, die Polizei zu informieren. Aber das Opfer habe keine Anzeige erstatten wollen. Sie und eine Kollegin, so die Diplomsozialpädagogin, hätten zudem getrennt mit beiden Männern gesprochen und sie gefragt, ob sie miteinander auskommen würden. Dies hätten sie bejaht. "Damit war für uns die Sache abgehakt", so die Zeugin.

Ihrer Einschätzung zufolge hat das Opfer psychische Probleme. Der Mann habe zu ihr gesagt, er könne verstehen, dass Hussein K. ihn mit einem Messer attackiert habe. Angeblich soll der Mann von der Frau des Angeklagten Fotos gemacht und eine Beziehung mit ihr gehabt haben. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft war die Attacke an jenem 31. Januar 2018 jedoch weitaus gravierender. Sie wertet die Tat als versuchten Mord. Ebenso wie einen weiteren Messerangriff des Angeklagten auf den selben Mann nur zwei Monate später. Bei dieser Tat hatte Hussein K. seinem Opfer zahlreiche, teil lebensbedrohliche Verletzungen zugefügt. Laut Anklage habe sich der 44-Jährige durch die Avancen, die sein Mitbewohner seiner Frau gemacht haben soll, in seiner Ehre verletzt gefühlt.

Ein Urteil in dem Prozess vor der Schwurgerichtskammer soll in der kommenden Woche verkündet werden.

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