Süddeutsche Zeitung

Germering /München:Unter Drogen, außer Kontrolle

Landgericht verurteilt Germeringer zu mehr als drei Jahren Haft

Von sal, Germering /München

Unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen verlor Vincent L. (Name geändert) mitunter völlig die Kontrolle über sich. Sachbeschädigungen, Körperverletzungen, Beleidigungen und andere Straftaten waren die Folge. Außerdem handelte er auch mit Drogen. Vor allem mit Marihuana und Amphetamin. An seinem 27. Geburtstag, am 3. Mai vergangenen Jahres, musste Vincent L. allein viermal mit auf die Polizeiinspektion in Germering. In der Kurfürstenstraße hatte er in den frühen Morgenstunden jenes Tages Schaufensterscheiben eingeschlagen. Der Sachschaden: fast 10 000 Euro. Im Verlauf des Tages kam es dann zu weiteren Straftaten. Für Vincent L. endete sein Geburtstag nach seiner vierten Festnahme in einer Zelle der Polizeiinspektion Germering, wo er die Nacht verbrachte. Nun musste sich der inzwischen 28-Jährige vor dem Landgericht München II verantworten.

Die von ihm begangenen Taten räumte L. weitgehend ein und versicherte den Richterinnen der 2. Strafkammer, er wolle ein neues Leben beginnen. Zwar wurde L. zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Wegen des Drogen- und Alkoholproblems, das der 28-Jährige hat, ordnete die Kammer jedoch zudem die Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Vincent L. kommt dabei zugute, dass das Gericht keinen Vorwegvollzug anordnete. Das heißt, er muss vor Beginn des Entzugs nicht erst für eine bestimmte Zeit ins Gefängnis, sondern kann sofort mit der Therapie beginnen. Verläuft diese erfolgreich, besteht für L. die Möglichkeit, vorzeitig auf Bewährung entlassen zu werden. Am ersten Verhandlungstag hatte der Germeringer erklärt, dass er zur Tatzeit Drogen konsumiert habe, bis ihm "schummrig" geworden sei. Ob er dies tat, weil er in seinem Leben nicht zurecht komme, hatte die Vorsitzende Richterin nachgehakt: Vincent L. antwortete darauf: "Kann man auch so sehen." Das Urteil nahm der 28-Jährige sofort an. Da auch die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichtete, ist es somit bereits rechtskräftig.

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Quelle:
SZ vom 14.05.2021
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