Germering:Bürgerentscheid rückt näher

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Kommunales Streitthema: das Kreuzlinger Feld am Westrand von Germering. (Foto: Leonhard Simon)

Die Einwohner der Stadt werden wohl bald darüber abstimmen, wie das Kreuzlinger Feld bebaut werden soll. Nach den Urteilen von zwei Gerichten gibt die Mehrheit aus CSU und Freien Wählern nach.

Von Andreas Ostermeier, Germering

Die Stadtratsfraktionen von CSU und Freien Wählern geben ihre Ablehnung des Bürgerbegehrens zur Bebauung des Kreuzlinger Felds auf. CSU-Fraktionssprecher Oliver Simon sagt, er respektiere und akzeptiere die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, das Bürgerbegehren sei zulässig. Zuvor hatte schon das Münchner Verwaltungsgericht der Stadt untersagt, den Bebauungsplan für das Areal im Westen der Stadt in Kraft zu setzen. Ähnlich wie Simon klingt auch Oberbürgermeister Andreas Haas (CSU). Er bereite die nächste Stadtratssitzung am Dienstag, 25. Januar, so vor, dass die Zulässigkeit des Begehrens beschlossen werden könne. Ähnlich äußert sich auch Martina Seeholzer, Fraktionssprecherin der Freien Wähler (FW).

Die beiden Fraktionen hatten im Oktober mit ihrer Mehrheit einen Bürgerentscheid über das Kreuzlinger Feld abgelehnt. Ihre Begründung lautete, dass die Abstimmungsfrage sowie die Begründung des Textes, den die Initiatoren des Bürgerbegehrens vorgelegt hatten, nicht den Anforderungen des Gesetzes entsprächen. Zu dieser Stellungname war dem Stadtrat in einem juristischen Gutachten geraten worden. Die Fraktionen von Grünen, SPD und ÖDP/Parteifreien hatten dagegen die Meinung vertreten, das Bürgerbegehren anzuerkennen und einen Bürgerentscheid zu veranlassen. Ihr Argument lautete, die Kommunalpolitiker dürften den Willen von etwa 3000 Einwohnern nicht missachten. Diese hatten das Bürgerbegehren unterschrieben.

Die CSU will rasch Klarheit

Die Initiatoren waren daraufhin vors Verwaltungsgericht gezogen, um gegen den Beschluss der Stadt zu klagen. Die Richter forderten die Stadt auf, die Bebauungspläne nicht in Kraft zu setzen, ehe über die Klage entschieden werde. Diesen Beschluss bestätigte auch der Verwaltungsgerichtshof. Die Entscheidung über die Klage will die CSU nicht abwarten. Simon, der als Rechtsanwalt arbeitet, sagt, ihm genügten die beiden Richtersprüche zugunsten des Bürgerbegehrens. Statt dessen solle der Stadtrat einen Termin für einen Bürgerentscheid festlegen.

Simon begründet seine Haltung damit, dass eine Bebauung des Kreuzlinger Felds nicht auf die lange Bank geschoben werden solle. Schließlich könne es dauern, bis das Verwaltungsgericht über die Klage befindet. Die Kommunalpolitiker müssten aber wissen, wie es mit dem sozialen Wohnungsbau und der geplanten Schule auf dem Areal weitergehe. So äußert sich auch Seeholzer. Sie verweist auf die Planungen für Schule, Kindergarten und das Mehrgenerationenwohnen. In diesen Punkten benötige die Stadt Klarheit, sagt die FW-Kommunalpolitikerin. Seeholzer und Simon betonen aber, weiterhin zur Planung für das Kreuzlinger Feld zu stehen. Sie halte das Vorhaben weiterhin für "richtig und wichtig", sagt Seeholzer. Simon bezeichnet die Planung als "nach wie vor gut".

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