Süddeutsche Zeitung

Germering:Ein Strafzettel bleibt ein Strafzettel

Ein Germeringer Falschparker hofft vergeblich auf "Fingerspitzengefühl"

Von christina Strobl, Germering

In Zeiten der Pandemie helfen sich Familien, Nachbarn und Mitbürger gegenseitig, aus Kulanz und Menschlichkeit. Viele erwarten dies unbewusst auch von den Behörden. So auch Thomas Schmid aus Germering: Der Geschäftsstellenleiter des Bayerischen Bauverbandes stellte sein Auto wegen fehlender Parkplätze vor seinem Haus ab - im Bereich einer Halteverbotszone aufgrund einer bevorstehenden Straßenreinigung. Am Tag der Reinigung kann er, kurz bevor er wegfahren wollte, von seinem Fenster aus beobachten, dass an seinem Auto ein Strafzettel angebracht wird. Schmid gibt dem Parküberwacher zu verstehen, dass er sofort wegfahren werde, und bittet ihn, auf den Bußgeldbescheid zu verzichten. Gehofft hatte er auf ein Entgegenkommen des Mitarbeiters der kommunalen Verkehrsüberwachung, erhalten hat er den Strafzettel.

Seit zwanzig Jahren wohnt der 54-Jährige bereits mit seiner Familie in Germering, und seit er hier lebe, habe er dies noch nie erlebt, erzählt er: "Sonst hat immer alles geklappt. Der Herr hätte nur was sagen müssen. Es war ja glücklicherweise auch keine akute Situation." Hinzu komme, dass die Parksituation in der Kurt-Schumacher-Straße derzeit wegen der Baustelle an der Kerschensteiner Schule zusätzlich angespannt sei. Deshalb würden auch Menschen, die dort wohnten, oft auf Parkmöglichkeiten in seiner Straße zurückgreifen, erklärt Schmid.

Gerade im Moment hätte sich der gebürtige Münchner mehr Fingerspitzengefühl erwartet. "Dabei haben wir doch gerade alle andere Probleme", meint er und spielt dabei auf die Corona-Krise an. Die fehlende Kulanz sei es, die ihn störe.

Manuela Herrmann von der kommunalen Verkehrsüberwachung der Stadt sieht das naturgemäß anders. "Kulanz in einer solch schweren Zeit ist es, dass man das Verkehrsschild schon so viel früher aufstellt, wie wir es getan haben", sagt sie. Speziell wegen der Corona-Problematik hätte sich die Behörde dazu entschlossen, sämtliche wegen Straßenreinigungsarbeiten notwendigen Halteverbotsschilder sechs bis sieben Tage im Voraus aufzustellen - aus Rücksicht gegenüber den Anwohnern. "Und das, obwohl nur 72 Stunden vorgeschrieben sind." Des weiteren seien sämtliche Außendienstmitarbeiter im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes dazu verpflichtet, jemanden dann einen Strafzettel auszustellen, wenn dieser entgegen der vorgeschriebenen Verkehrsregeln handelte. Dies sei hier der Fall gewesen, so Herrmann. Zudem seien Straßenschilder nicht zeitlich beschränkt.

Das verhängte Bußgeld in Höhe von 15 Euro überwies Thomas Schmid auch sofort, denn um die Verwarnung sei es ihm dabei gar nicht gegangen. Aber "mit ein bisschen Fingerspitzengefühl und Menschlichkeit können Probleme von Anfang an vermieden werden, und man würde sich in seiner Gemeinde auch zu Hause und nicht drangsaliert fühlen." Trotz des Ärgers kann Schmid das Handeln der Verkehrsbehörde nachvollziehen. Er sei sich dessen bewusst, dass er im Unrecht gewesen sei, gibt der 54-Jährige zu. Er wünsche sich lediglich mehr Menschlichkeit, auch beim Verwaltungsapparat der Stadt.

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Quelle:
SZ vom 31.07.2020
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