Süddeutsche Zeitung

Prozess in Fürstenfeldbruck:Nach Unfall mit Todesfolge: Fahranfängerin erhält milde Strafe

  • Eine 18-jährige Fahranfängerin hat Anfang März ​auf der Bundesstraße 2 in Germering einen schweren Unfall verursacht.
  • Sie musste sich nun wegen fahrlässiger Tötung und vierfacher Körperverletzung vor dem Jugendgericht in Fürstenfeldbruck verantworten.
  • Der Prozess endete mit einer richerlichen Weisung: Die Studentin muss an einem Leseprojekt teilnehmen.

Von Ariane Lindenbach

"Eigentlich ein relativ harmloser Fahrfehler, aber mit verheerenden Folgen. Die Angeklagte wird das ein Leben lang mit sich herum tragen", ebenso wie die völlig unschuldig in den Unfall auf der Bundesstraße 2 in Germering Anfang März geratene Mutter mit ihren beiden kleinen Kindern, befindet die Brucker Jugendrichterin Anna Kappenschneider am Dienstagnachmittag in ihrer Urteilsbegründung.

Der Prozess wegen fahrlässiger Tötung und vierfacher Körperverletzung, in dem eine 18 Jahre alte Fahranfängerin auf der Anklagebank sitzt, endet mit einer richterlichen Weisung. Die Studentin muss am Leseprojekt Kontext der Hochschule München teilnehmen.

Zu dem Unfall Ende März bei der Auffahrt auf die B 2 im Germeringer Norden war es gekommen, weil die 18-Jährige die 90-Grad-Kurve vor der Einfahrt unterschätzt hatte. Sie wurde, als sie auf den Beschleunigungsstreifen auffahren wollte, aus der Kurve auf die Fahrspur der Bundesstraße getragen. Unglücklicherweise fuhr dort die Mutter aus Eichenau mit ihren beiden Kindern, der dreijährigen Tochter sowie dem 17 Monate alten Sohn, in ihrem Pkw.

Die Angeklagte drängte mit ihrem Wagen das andere Fahrzeug auf die Gegenspur, wo es frontal mit einem Kleintransporter zusammenstieß. Die Dreijährige starb wenige Tage später, der Sohn wird nach Angaben eines Angehörigen sein Leben lang querschnittsgelähmt sein und auch seine Mutter, die etliche Knochenbrüche erlitt, kämpft noch mit den Folgen des tragischen Unfalls. Die Angeklagte und ihre Beifahrerin, ihre Schwester, wurden damals kaum verletzt.

Sie hatte erst einen Monat Fahrpraxis

"Was die Staatsanwältin gesagt hat, ist wahr", erwidert die Angeklagte, eine zierliche junge Frau, auf die Verlesung der Anklage. Sie sei nur nicht, wie dort angegeben, mit 90 Stundenkilometern um die Kurve gefahren, sondern mit 45, maximal 50. Auf die Fragen der Jugendrichterin erklärt die bei ihren Eltern in Inning und München lebende Angeklagte, dass sie zwar im Oktober ihren Führerschein gemacht, aber zum Zeitpunkt des Unfalls erst einen Monat Fahrpraxis hatte. Die fragliche Einfahrt "bin ich davor erst einmal entlang gefahren", sagt sie und räumt ein, die rechtwinklige Kurve falsch eingeschätzt zu haben.

Eine Sozialpädagogin von der Jugendgerichtshilfe berichtet, dass die 18-Jährige vor wenigen Monaten ihr Abitur bestanden hat, Notenschnitt 1,7. Seit diesem Semester studiere sie auf Lehramt und lebe nun überwiegend bei dem in München wohnenden Vater. "Sie rauche nicht, sie trinke nicht und illegale Drogen habe sie auch nie probiert", fasst die Sozialpädagogin zusammen.

Und empfiehlt, die Angeklagte mit einer Leseweisung zu bestrafen. Bei dem Projekt müssen die Teilnehmer, betreut von einem Sozialpädagogik-Studenten, eine bestimmte Zeitlang ein mit ihrem Vergehen in Zusammenhang stehendes Buch lesen. Alternativ empfiehlt die Pädagogin von einer Strafe abzusehen.

Zu Letzterem ist die Staatsanwältin angesichts der schwerwiegenden Folgen nicht bereit. Der Jugendgerichtshilfe folgend, beantragt sie die Leseweisung in der dritten von fünf Stufen. Die Verteidigerin und die Jugendrichterin folgen ihrem Antrag.

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SZ vom 25.10.2017/amm
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