In der Frage, ob Bürgermeister Martin Schäfer als Privatmann oder die Gemeinde Gröbenzell die Anwaltskosten für dessen Auseinandersetzungen mit Kritikern seiner Amtsführung tragen muss, ist am Amtsgericht Fürstenfeldbruck ein Urteil ergangen. Wie ein Gerichtssprecher mitteilte, wurde der Politiker dazu verurteilt, ein Anwaltshonorar in Höhe von 601,84 Euro zu bezahlen. Die Anwaltskanzlei habe „substantiiert und unwidersprochen dargelegt, dass es allein um das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Beklagten gegangen sei. Deshalb müsse der Beklagte selbst das Rechtsanwaltshonorar bezahlen“, so der Gerichtssprecher. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Berufung eingelegt werden kann.
Wie berichtet, hatte der Rathauschef ohne Gemeinderatsbeschluss Anwaltskosten in Höhe von etwa 10 000 Euro auszahlen lassen. Diese Summe fordert die Kommune von der Kanzlei zurück. Da die Verwaltung eine Restforderung in Höhe von 601,84 Euro nicht mehr beglich, klagte die Kanzlei diesen Betrag bei ihrem Mandanten ein. In der Honoraraffäre sind noch zwei Verfahren am Landgericht anhängig.

