Prozess in MünchenLandgericht verhandelt über Gröbenzeller Honoraraffäre

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Bürgermeister Martin Schäfer hat die Rechnungen von der Verwaltung bezahlen lassen. Dazu war er allerdings nicht befugt.
Bürgermeister Martin Schäfer hat die Rechnungen von der Verwaltung bezahlen lassen. Dazu war er allerdings nicht befugt. Friedrich Bungert

Die Gemeinde fordert von einer Kanzlei die Bezahlung für die Vertretung von Bürgermeister Martin Schäfer. Klar ist: Am Ende muss eine der Parteien die Angelegenheit mit dem Rathauschef klären.

Von Florian J. Haamann, Gröbenzell/München

Der Streit um Anwaltshonorare des Gröbenzeller Bürgermeisters Martin Schäfer beschäftigt weiterhin die Justiz. Am Mittwoch nun haben sich zwei der drei beteiligten Parteien vor der Zivilkammer des Münchner Landgerichts getroffen: Die Gemeinde Gröbenzell, vertreten durch die beiden Bürgermeisterstellvertreter Martin Runge und Gregor von Uckermann und einen Anwalt, und ein Anwalt der Münchner Kanzlei, die Martin Schäfer vertreten hat. Verhandelt werden dort quasi zwei Dinge: Die Kanzlei möchte erreichen, dass sie die bereits von der Gemeinde gezahlten Honorare nicht an diese zurücküberweisen muss. Die Gemeinde dagegen erhofft sich von ihrer sogenannten Widerklage genau das Gegenteil: dass sie das Geld, knapp 10 000 Euro, von der Kanzlei zurückbekommt.

Auf Außenstehende wirkt die teils hitzige Debatte ein wenig irritierend. Denn in einer Frage sind sich die beiden Parteien mittlerweile einig: Am Ende wird entweder die Gemeinde oder die Kanzlei den Betrag sowieso von Schäfer zurückfordern müssen. Spätestens seit einer Stellungnahme der Kommunalaufsicht im Landratsamt ist klar, dass die Gemeinde, selbst wenn sie wollte, die Kosten in diesem Fall nicht hätte übernehmen dürfen. Nach aktueller Rechtslage seien „Unterlassungsansprüche wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nicht von der Gemeinde als Dienstherrn, sondern wegen des höchstpersönlichen Charakters vom Geschädigten selbst geltend zu machen“, hieß es damals. Gestritten wird nun also „nur“ darüber, wer sich letztlich mit Schäfer auseinandersetzen muss. So sieht es auch der Richter, wenn er erklärt, die Sache sei zivilrechtlich „nicht ganz so wild“.

Die letzte Rechnung hat die Gemeinde nicht bezahlt

Der Grund für die Auseinandersetzung reicht ins Jahr 2022 zurück. Damals gab es Einträge in den sozialen Medien, in denen Martin Schäfers Arbeit als Bürgermeister kritisiert worden ist. Dagegen war Schäfer mithilfe der Münchner Kanzlei vorgegangen. Der Vertrag sei damals zwischen Schäfer als Privatperson und der Kanzlei geschlossen worden, die Rechnungen gingen allerdings an die Gemeindeverwaltung. Diese habe das Geld, auf Anweisung Schäfers, dann auch überwiesen. Sein Vorgehen hat der Rathauschef allerdings nicht mit dem Gemeinderat abgesprochen. Als das Gremium auf den Fall aufmerksam wurde, hat es im Mai 2023 nachträglich der Beauftragung der Kanzlei zugestimmt, dies nach der Einschätzung der Kommunalaufsicht im Oktober 2023 allerdings wieder aufgehoben und entschieden, das Geld von der Kanzlei zurückzufordern. Dazu hat die Gemeinde die letzte Rechnung der Kanzlei nicht mehr gezahlt, dieses Geld haben die Anwälte bereits vor dem Brucker Amtsgericht von Schäfer selbst eingeklagt.

Im aktuellen Prozess beharren beide Parteien weiter auf ihren Forderungen. Der Anwalt der Gemeinde erklärt, dass laut kommunalem Recht Schäfer die Verwaltung nicht hätte anweisen dürfen, die Rechnungen zu begleichen, weil er als Bürgermeister nicht in Angelegenheiten tätig werden dürfe, die ihn selbst betreffen. Deshalb hätte die Kanzlei das Geld nicht bekommen dürfen und müsse es nun zurückzahlen. Der Anwalt der Kanzlei, die sich auf Medienrecht spezialisiert hat, dagegen betont, dass man nicht gewusst habe, dass der Gemeinderat nicht eingebunden worden sei und davon ausgehen musste, dass alles seine Richtigkeit habe. Zudem seien Probleme bei den internen Abläufen der Verwaltung nicht Sache der Kanzlei. Dafür sei es bemerkenswert, dass die Gemeinde bisher nicht auf die Idee gekommen sei, Regressansprüche gegen Schäfer zu stellen.

Gespräche mit dem Bürgermeister zu diesem Thema seien fruchtlos, kontert Martin Runge, das Verhältnis mittlerweile sehr angespannt. Dabei, auch das wurde deutlich, könnte das ganze Verfahren abgekürzt werden, wenn Schäfer den Betrag freiwillig begleicht. Das Urteil soll am 28. Februar verkündet werden.

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