Fürstenfeldbruck:Vorfahrt für Radfahrer

Fürstenfeldbruck: Oberbürgermeister Erich Raff eröffnet am Mittwoch gemeinsam mit Mitarbeitern und Stadträten die neu ausgeschilderte Kirchstraße.

Oberbürgermeister Erich Raff eröffnet am Mittwoch gemeinsam mit Mitarbeitern und Stadträten die neu ausgeschilderte Kirchstraße.

(Foto: Carmen Voxbrunner)

Für die Kirchstraße in Fürstenfeldbruck gelten neue Regeln. Weitere Straßen im Stadtgebiet sollen folgen

Im Juli vor einem Jahr hat der Brucker Stadtrat einen Grundsatzbeschluss zur Radverkehrsförderung gefasst und es sich zum Ziel gesetzt, den Radverkehrsanteil bis zum Jahr 2025 von 16 Prozent (2017) auf 25 Prozent zu erhöhen. Bereits einen Monat später gingen zwei Sachanträge zur Einführung von Fahrradstraßen bei der Verwaltung ein: Die Stadträte Alexa Zierl (ÖDP), Karin Geißler (Grüne), Christian Götz (BBV) und Dieter Kreis (ÖDP) schlugen diverse Straßen vor, die anschließend auf ihre Eignung für eine Fahrradstraße geprüft wurden. Im Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Tiefbau im Oktober 2019 wurde dann beschlossen, mehrere Straßen neu zu klassifizieren: die Kirchstraße zwischen den Einmündungen Schulweg und Theresianumweg sowie der Starenweg werden Fahrradstraßen. Und Gartenstraße, Weiherstraße sowie Amperleite werden zu Fahrradzonen.

Am Mittwochmorgen wurde nun die erste Fahrradstraße, die Kirchstraße, mit einer kleinen Zeremonie von Oberbürgermeister Erich Raff (CSU) und der städtischen Radverkehrsbeauftragten Claudia Gessner eröffnet. Mit Unterstützung von Straßenverkehrsbehörde und Bauhof konnten einige Schwierigkeiten bei der Bestellung und Lieferung der Schilder und Markierungen noch in letzter Minute gelöst werden, so dass die termingerechte Eröffnung gesichert war. Radfahrer haben im ausgewiesenen Bereich der Kirchstraße nun Vorrang und dürfen ganz offiziell nebeneinander radeln. Autos, Motorräder und Lieferwagen sind zwar zugelassen, sie müssen sich aber an die Geschwindigkeit des Radverkehrs anpassen. Überholvorgänge sind nur dort möglich, wo die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Meter gewahrt werden kann und die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde nicht überschritten wird.

Wenn es nicht ausdrücklich anders geregelt ist, gilt in Fahrradstraßen prinzipiell rechts vor links. Parken ist in den dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt.

Mit der Eröffnung der Fahrradstraße in der Kirchstraße und der baldigen Umsetzung der Fahrradzone in Gartenstraße, Amperleite und Weiherstraße wird den Radfahrern nach Claudia Gessners Worten eine schöne und sichere Alternativroute abseits von Dachauer und Hauptstraße geboten. Auch der Starenweg wird aktuell durch den Bauhof mit Schildern und Markierungen versehen, so dass auch dort die Radfahrer in Kürze Vorfahrt haben.

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