Fürstenfeldbruck:Verfehlte Tierliebe

25-Jähriger steht vor Gericht, weil er Hund auf dem Balkon hält

Von Ariane Lindenbach, Fürstenfeldbruck

Wer Hunde mag, findet Welpen umso niedlicher. Wenn sie mit ihrem flauschigen Fell und den überdimensionierten Pfoten voll Neugier und Abenteuerlust durch die Gegend tapsen, schmilzt jeder Hundefan dahin. So ähnlich erging es vermutlich einem 25 Jahre alten Germeringer, als er auf einem Bauernhof einen Husky-Welpen entdeckte und mit nach Hause nahm. Dumm nur, dass der Mann in seiner Euphorie ganz vergessen hatte, dass er mit seiner hochschwangeren Frau in einer kleinen Wohnung in Germering lebt und für die Haltung eines Hundebabys gar keine Zeit hat. Also wurde das arme Tier auf den Balkon gesperrt und bekam keinen Auslauf. Was dem Germeringer nun ein Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz vor dem Amtsgericht einbrachte. Der Richter beendet es, als der 25-Jährige sich bereiterklärte, in einer anderen Sache seine Berufung zurückzunehmen und die Geldstrafe in Höhe von 4800 Euro zu zahlen.

Ein anonymer Hinweis hatte den Amtstierarzt auf den Plan gerufen. Am 30. Oktober vorigen Jahres besuchte er die junge Familie, die in Germering lebte; inzwischen wohnen die Vier in Poing. Da auf sein Klingeln niemand öffnete und die Familie im Erdgeschoss wohnte, machte sich der Veterinär von außen ein Bild von der Lebenssituation des Hundes. Wie in dem Hinweis beschrieben, war der sechs oder sieben Monate alte Husky ausgesperrt auf dem Balkon. Es stank nach Urin. Trotz schriftlicher Aufforderung an den Halter, für das Tier umgehend andere Lebensumstände zu schaffen und ihn nicht mehr auf dem Balkon zu halten, war es bei einer zweiten Kontrolle am 12. November noch schlimmer. Wie der Amtsarzt in der Verhandlung berichtete, fand er "alles hochgradig verdreckt" vor. Diesmal war die Frau des Angeklagten da und ließ ihn auf den Balkon. Dort lagen Kothaufen herum, der Hund stank und war voller Kot und Urin. Der Frau zufolge war das Tier zuletzt vor 18 Stunden hinausgekommen, sie selbst könne sich nicht darum kümmern wegen ihrer Schwangerschaft und dem Kleinkind, zitierte der Amtsarzt die junge Mutter. Er nahm das Tier damals sofort mit und untersagte dem Angeklagten bis auf Widerruf die Hundehaltung. An die Anwesenden im Gerichtssaal gewandt, erklärte der Veterinär: "Ein Husky braucht sehr viel Beschäftigung und Auslauf, eineinhalb Stunden sind für den zum Aufwärmen."

Der 25-Jährige behauptete in seiner Einlassung, täglich zweieinhalb Stunden mit dem Husky draußen gewesen zu sein. Dieser Darstellung widersprach seine Partnerin, die ja auch schon damals gegenüber dem Veterinär hatte durchblicken lassen, dass der Hund schon lange nicht mehr draußen war. Ihrer Aussage zufolge war ihr Mann morgens und abends jeweils fünf Minuten Gassi gegangen. "Klar, dass er für uns nicht geeignet ist", sagte ihr Mann noch. Und erklärte, dass er das Tier damals von einem Bauernhof in Kitzbühel mitgenommen hatte und ihn hier an einen guten Platz weitervermitteln wollte. Doch er habe niemanden gefunden, der den flauschigen und lebhaften Welpen haben wollte.

"Ich glaube, Sie sind kein Tierquäler", sagte Richter Johann Steigmayer. Die Situation sei wohl eher aus "falsch verstandener Tierliebe" und zu wenig Nachdenken entstanden. Ein Blick in das prall gefüllte Strafregister des 25-Jährigen - elf Einträge, darunter zwei Bewährungsstrafen und ein noch anhängendes Berufungsverfahren - veranlassten den Vorsitzenden schließlich zu dem Vorschlag, dass er das aktuelle Verfahren einstellt, wenn der Angeklagte die Berufung zurücknimmt. Darauf ging der junge Mann gerne ein. Nun muss er die entsprechende Geldstrafe bezahlen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: