Fürstenfeldbruck:Unerwünschter Dauerkontakt

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34-Jähriger stellt Frau nach. Nun ist der Fall vor Gericht gelandet

Von Max Keldenich, Fürstenfeldbruck

Gegen 22 Uhr bekommt eine 43-Jährige aus dem östlichen Landkreis einen Anruf. Am Telefon meldet sich ein Bekannter, der im Osten von München wohnt und ihre Hilfe braucht. Er habe Beziehungsprobleme gehabt und sei angetrunken gewesen und habe damit gedroht, sich auf der Stelle umzubringen. Die 43-Jährige bittet ihren Bekannten in ihr Haus und redet beruhigend auf ihn ein. Der Bekannte kontaktiert die Frau in der Folgezeit immer häufiger, sie will den Kontakt abbrechen. Von dieser Ankündigung fühlt er sich scheinbar provoziert und soll im Mai 2015 bis zu vier Mal täglich vor ihrem Haus erschienen sein. "Ich zünde dein Haus an", und "Ich werde schlecht über dich reden", soll der Bekannte gedroht haben. "Die Grenze des Normalen war überschritten", sagte die 43-Jährige. Sie geht anschließend zur Polizei und erstattet Anzeige wegen Nachstellung.

Das am Dienstag vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck eröffnete Verfahren gegen den Bekannten der Frau wird nun gegen eine Zahlung von 1200 Euro, die der Angeklagte in sechs Raten an das Gericht leisten muss, eingestellt. Dem Angeklagten ist untersagt, Kontakt zu der Geschädigten aufzunehmen. Der Angeklagte und sein Verteidiger akzeptierten die Auflagen zur Einstellung des Verfahrens.

Die Beziehung zwischen der 43-jährigen Bürokauffrau und dem 34-jährigen Bekannten begann wohl 2012. Damals bot die Geschädigte unter einer Service-Rufnummer psychologische Lebensberatung an. Der 34-Jährige berichtete ihr von seinen Beziehungsproblemen. Es entwickelte sich ein freundschaftliches Verhältnis, wobei die Geschädigte mehrere Hundert Euro Honorar für ihre Beratertätigkeit erhielt. Der Angeklagte behauptete auch, eine sexuelle Beziehung zur 43-Jährigen gepflegt zu haben, was diese allerdings kategorisch ausschloss.

Die Geschädigte gab an, über ein halbes Jahr kaum in Kontakt zum Angeklagten gestanden zu haben. Erst als ihn Beziehungsprobleme wieder massiv beschäftigten, hätte er sie verstärkt konsultiert. Seit Weihnachten 2014 habe er sie ständig angerufen und über den Kurznachrichtendienst "Whats App" kontaktiert. "Irgendwann konnte ich es nicht mehr ertragen. Er hat die Freundschaft zu mir ausgenutzt. Es wurde einfach zu viel", sagte die Frau. Durch die ständigen Anrufe sei sie immer fahriger und nervöser geworden. Am Arbeitsplatz hätte sie sich nicht mehr konzentrieren können. "Ich hatte Angst, dass er mir oder meiner zwölfjährigen Tochter etwas antut", berichtete die 43-Jährige. Deshalb ging sie zur Polizei und wechselte ihre Festnetznummer. Das Gericht sah den Tatbestand der Nachstellung nicht als erwiesen an. Schließlich hat die Geschädigte den Kontakt zum Angeklagten bis Mai 2015 zugelassen, weil er "ihr einfach leid getan" habe. Es erscheint zudem dubios, dass die 43-Jährige für ihre private Beratung weiterhin Geld vom Angeklagten erhielt. Noch im Januar 2015 soll sie über 200 Euro von ihm gefordert haben. "Ich hätte noch viel mehr Geld dafür kassieren müssen", sagte die Geschädigte vor Gericht. Der Richter sah so lediglich den Tatbestand der Bedrohung erfüllt.

© SZ vom 10.09.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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