Fürstenfeldbruck:Stallpflicht für Geflügel aufgehoben

Das Landratsamt hebt ab sofort die seit 19. November 2016 geltende Stallpflicht für Geflügel auf, ebenso das Verbot von Geflügelmärkten und -ausstellungen. Laut Risikoeinschätzung des Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz weisen die Untersuchungsbefunde bei Wildvögeln auf eine rückläufige Zahl von Vogelgrippefällen in der Wildvogelpopulation hin. Auch beim Hausgeflügel seien in den letzten Wochen keine weiteren Fälle nachgewiesen worden. Im Gegensatz zu angrenzenden Landkreisen war im Landkreis Fürstenfeldbruck der Erreger des Virus bei keinem Wildvogel nachgewiesen worden.

Vom Aufstallungsgebot waren im Landkreis über 600 geflügelhaltende Betriebe mit insgesamt fast 62 000 Tieren betroffen.

© SZ vom 17.03.2017 / BERJ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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