Fürstenfeldbruck:Stadtrat erlaubt Fällung

Fürstenfeldbruck: Hinter der provisorischen Kinderkrippe im Kester-Haeusler-Park (links) dürfen nun Bäume gefällt werden.

Hinter der provisorischen Kinderkrippe im Kester-Haeusler-Park (links) dürfen nun Bäume gefällt werden.

(Foto: Carmen Voxbrunner)

Im Kester-Haeusler-Park müssen 31 Bäume einem Kinderhaus weichen. Der Bund Naturschutz schlägt vor, auf Parkplätze zu verzichten

Von Stefan Salger, Fürstenfeldbruck

Der Bau des Kinderhauses im Kester-Haeusler-Park rückt näher. Nachdem sich die Stadt mit Nachbarn und der Kester-Haeusler-Stiftung weitgehend über eine Zufahrt geeinigt hat, dürfen nun auch Bäume gefällt werden. Gegen die Stimme von Ulrich Schmetz (SPD) hat der Stadtrat ausnahmsweise das Fällen noch vor dem für Ende März erwarteten Satzungsbeschluss genehmigt. Erforderlich war dies nach Einschätzung der Stadtspitze, weil solche Maßnahmen wegen der beginnenden Vogelbrutzeit nur bis Ende Februar zulässig sind. Würde dieser Termin verstreichen, dann könnte sich die Fertigstellung des Kinderhauses um ein halbes Jahr auf Frühjahr 2019 verschieben. Dies würde laut Zweitem Bürgermeister Erich Raff (CSU) bedeuten, dass im Spätsommer 2018 bis zu 70 Kinder nicht betreut werden könnten. Dort, wo das Haus für drei Kindergarten- und drei Krippengruppen entsteht, werden laut Stadtbaurat Martin Kornacher 29 Bäume gefällt. Im Zufahrtsbereich seien es lediglich weitere zwei. Gerade diese Zufahrt, die von der Dachauer Straße parallel am Karl-Trautmann-Weg nordwärts führt, ist umstritten. Der Bund Naturschutz (BN) zweifelt am Sinn, dort Bäume zu fällen, um Parkplätze für Besucher anzulegen. Sein Vorschlag, alternativ eine Bring- und Holspur für Besucher an der Dachauer Straße einzurichten, soll nun geprüft werden - auch deshalb stimmten Christian Götz (BBV), Christian Stangl (Grüne) und auch die bislang sehr skeptische Alexa Zierl (parteifrei) zu. Überzeugen ließ sich Zierl vor allem von Kornacher, der deutlich machte, dass die zwei am rechten Rand der künftigen Zufahrt stehenden Bäume in jedem Fall entfernt werden müssen. Sonst könnten die nötigen Bauteile nicht per Lastwagen in den nordwestlichen Bereich des Areals gebracht werden.

Schmetz hingegen sah keinen Anlass, von seiner Ablehnung abzuweichen. Er kritisierte nicht nur die scheibchenweise Verwertung des Parks, sondern auch den formalen Weg. Noch vor einer Baugenehmigung würden "vollendete Tatsachen" geschaffen. Es sei eine "städtebauliche Sünde", man dürfe dem Kester-Haeusler-Park "nicht den letzten Todesstoß versetzen." Für ihn ist es auch kein Trost, dass sich die Stiftung verpflichtet hat, selbst im eher unwahrscheinlichen Fall, dass doch nicht gebaut werden darf, die gefällten Bereiche wieder aufzuforsten. Zu Fall bringen könnte das Projekt lediglich der Widerspruch der Nachbarn. Diese haben aber laut Stadtjurist Christian Keiser signalisiert, bis Ende März zuzustimmen.

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