Süddeutsche Zeitung

Fürstenfeldbruck:Schwieriger Nachweis

Schöffengericht spricht mutmaßliches Betrüger-Paar frei

Von Ariane Lindenbach, Fürstenfeldbruck

Die Vorwürfe waren gravierend: Bis zu 200 000 Euro soll ein Ehepaar mittleren Alters aus Moers mit einer cleveren Betrugsmasche einer damals 90-jährigen Puchheimerin abgeschwatzt haben. Insgesamt warf die Staatsanwaltschaft den inzwischen getrennt lebenden 52 und 56 Jahre alten Angeklagten drei Fälle vor, bei denen sie mithilfe von Zeitungsinseraten gezielt ältere Menschen angesprochen und über den Tisch gezogen haben sollen. Am Donnerstag nun hat ein Schöffengericht in Fürstenfeldbruck die beiden vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen. Ihnen konnten die Taten nicht nachgewiesen werden. Der 56-Jährige wurde lediglich wegen unerlaubten Waffenbesitzes zu 2500 Euro Geldstrafe verurteilt.

Laut Anklage haben sich die Angeklagten mit Inseraten in Zeitungen wie dem Amper-Kurier als "seriöse" und "solvente" Ankäufer von Antiquitäten und Schmuck präsentiert. Zwei damals, 2012, 90Jahre alte Damen aus Puchheim und Oberhaching sowie ein Senior aus der Schweiz sollen sich darauf gemeldet haben. Die Staatsanwaltschaft warf dem Paar vor, in Puchheim zwischen 170 000 und 200 000 Euro mitgenommen zu haben, in Oberhaching Schmuck für 3000 Euro und in der Schweiz eine 100 Euro teure Goldmünze.

"Wir haben Geschädigte, die nicht mehr aussagen können oder dement sind", definierte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer das Hauptproblem des Verfahrens. Wie der Vorsitzende Richter Martin Ramsauer später in seiner Urteilsverkündung bemängelte, hatte die Puchheimerin die Angeklagte bei der Lichtbildvorlage durch die Polizei nicht eindeutig identifiziert. Und sie hatte verschiedene Beträge zwischen 50 000 und 200 000 Euro genannt, die ihr abhanden gekommen seien. Für den Staatsanwalt bestand trotz dieser "schwierigen Beweislage" kein Zweifel daran, dass die Angeklagten von langer Hand den Plan ausgeheckt hatten und sich systematisch auf ihre Touren vorbereitet hatten. Man habe sich ein Prepaid-Handy zugelegt, unter falschem Namen Vertrauenerweckende Annoncen in Zeitungen in ganz Deutschland, der Schweiz und Luxemburg - in beiden Ländern laufen Ermittlungsverfahren gegen die Angeklagten - aufgegeben und sei schließlich, gut gekleidet und "mit Schmuck behängt" in einem schicken weißen Mercedes vorgefahren, um den betagten potenziellen Opfern den Eindruck zu vermitteln, man komme aus den selben Kreisen. Zugunsten der beiden ging er von einem Gesamtschaden von gut 50 000 Euro aus. Und beantragte für die 24 Mal, ganz überwiegend wegen Diebstahls vorbestrafte 52-Jährige drei Jahre und vier Monate Haft, für ihren nicht vorbestraften Mann eine 18-monatige Bewährungsstrafe.

Die vier Verteidiger bemängelten neben der fehlenden Aussagetüchtigkeit der Geschädigten auch die Widersprüche anderer Zeugen sowie die einseitigen Ermittlungen der Polizei. Zudem sei weder für die Puchheimerin noch den Fall in Oberhaching nachzuweisen, wie viel Geld beziehungsweise Schmuck sich im Besitz der alten Damen befunden habe. Alle Vier beantragten einen Freispruch.

Im Wesentlichen führte das Gericht für seine Entscheidung die gleichen Argumente an wie die Verteidiger . Für eine Verurteilung grundlegende Fragen hätten in dem drei Tage langen Prozess nicht geklärt werden können, erläuterte Ramsauer, beispielsweise: "Waren die Angeklagten überhaupt da?" oder auch "welcher Schaden ist entstanden?" So habe die Puchheimerin einmal von 50 000, dann wieder von 200 000 fehlenden Euro gesprochen. Einmal habe sie die Angeklagte identifiziert, dann sei sie sich wieder gar nicht sicher gewesen. All diese Unwägbarkeiten könnten nur in einen Freispruch münden, betonte der Vorsitzende.

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SZ vom 10.07.2015
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