Fürstenfeldbruck:Schnipp, schnapp, Äste ab!

(Foto: Privat)

Die Fastenzeit hat angefangen, der Frühling steht vor der Tür und somit auch die Zeit, in der die Natur zu grünen und zu blühen beginnt. Aus diesem Anlass erinnert die Stadt Puchheim daran, überhängende Bäume, Sträucher und Hecken so zurechtzuschneiden, dass der öffentliche Verkehr und die Fußgänger von diesen nicht behindert werden. Das Bayerische Straßen- und Wegegesetz nimmt dabei vor allem jene Grundstückseigentümer in die Pflicht, deren Grundstück an eine befahrbare Straße oder einen Geh- oder Radweg grenzt. Die überhängenden Bäume, Sträucher oder Hecken müssen in diesen Fällen so zurechtgestutzt werden, dass die gesetzlich vorgeschriebene Durchfahrtshöhe - bei Fahrbahnen 4,50 Meter und bei Geh- oder Radwegen 2,50 Meter - eingehalten wird. Für Unfälle und Schäden, die durch den Überwuchs der Pflanzen entstehen, haften die Grundstückseigentümer.

© SZ vom 29.02.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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