Asyl bekommt, wer in seinem Heimatland politisch verfolgt wird. Dazu gehören auch Menschen aus Eritrea, das seit der Unabhängigkeit 1993 eine Diktatur ist. Eine Besonderheit ist, dass junge Männer nicht mehr aus der Armee entlassen werden, sondern Zwangsarbeit leisten müssen. Wer sich dagegen wehrt, wird gefoltert. Dennoch verlangt das Landratsamt Fürstenfeldbruck von eritreischen Geflüchteten, sich von ihrer Botschaft ihre Identität bestätigen zu lassen. Eine Ausnahme wird nur gemacht, wenn ein Geflüchteter einen deutschen Reiseausweis für Ausländer oder die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt. Dafür verlangten die Behörden einen Pass des Herkunftslandes, die eritreische Botschaft wiederum fordert eine „Reueerklärung“. Die Geflüchteten müssen sich selbst einer kriminellen Handlung bezichtigen und künftig eine Steuer entrichten. Das Bundesverwaltungsgericht entschied deshalb im Oktober 2022, die Beschaffung eines eritreischen Passes sei unter diesen Bedingungen unzumutbar.
Bürokratischer HürdenlaufAntrag an die Diktatur
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Das Landratsamt fordert von Geflüchteten aus Eritrea, dass sie sich ihre Identität von der Botschaft ihres Landes bestätigen lassen, in dem sie unterdrückt wurden. „Die Leute haben Angst davor“, sagt die Caritas.
Von Peter Bierl, Fürstenfeldbruck
