Fürstenfeldbruck:Religiös essen

Speisevorschriften in der Kita

Von Heike A. Batzer, Fürstenfeldbruck

Fasten vor Ostern, vielleicht freitags regelmäßig Fisch. Das sind die Speisevorschriften, an die sich Christen hierzulande halten. Aber längst nicht alle von ihnen. Auch wer katholischen oder evangelischen Glaubens ist, nimmt es mit Vorgaben am Tisch nicht immer genau. In anderen Religionen sind die Regeln strenger. Und weil es immer mehr Kinder mit Migrationshintergrund auch in Deutschland gibt, müssen sich hierzulande auch öffentliche Einrichtungen mit den Speisevorschriften anderer Religionen befassen. Schulmensen, Kita-Verpflegungseinrichtungen und Caterer zum Beispiel. Wie sie das am besten machen, erfuhren die überwiegend weiblichen Teilnehmer der Jahrestagung der Vernetzungsstelle Schulverpflegung am Fürstenfeldbrucker Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten am Donnerstag im Kleinen Saal des Veranstaltungsforums.

Die Mittagsverpflegung von Kindern christlichen Glaubens macht dabei am wenigsten Mühe, denn im Christentum gibt es keine verbotenen Lebensmittel. In anderen Religionen ist dagegen der Fleischverzehr ein heikles Thema. Muslimen ist die Aufnahme von Schweinefleisch, Blut und Alkohol untersagt, aber auch von Produkten wie Gelatine, die Bestandteile vom Schwein enthält. Auch strenggläubige Juden verzichten auf Schweinefleisch und alle Nebenprodukte, auf Blut, Meereslebewesen ohne Flossen und/oder Schuppen sowie Wein, der nicht von Juden produziert wurde. Hindus lehnen Rindfleisch ab, Buddhisten zumeist den Fleischverzehr an sich. Gerade Buddhisten in den westlichen Ländern sind häufig strenge Vegetarier.

All diese Vorschriften seien religiös begründet und nicht etwa durch die Erkenntnis, dass sich der einzelne gesund ernähren solle, erläutert Johanna-Elisabeth Giesenkamp, Diplom-Ökotrophologin von der Hochschule Osnabrück, bei ihrem Vortrag in Fürstenfeldbruck. Der Aufwand für die Essenszubereitung unterscheide sich je nach Religion und kompliziert wird es dort, wo etwa wie im Judentum die koscheren, also die erlaubten Lebensmittel, nicht mit den verbotenen in Berührung kommen oder wie im Hinduismus nur Brahmanen, also Angehörige der obersten Kaste, die Zubereitung vornehmen dürften.

Staatliche Vorgaben für eine religiös geprägte Gemeinschaftsverpflegung in Schulen oder Kindertagesstätten gibt es nicht, allenfalls eine eher allgemein gehaltene Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, wonach auch religiöse Aspekte zu berücksichtigen seien. Als für Gläubige aller Religionen vertretbar gilt die vegetarische Küche. Weil die Berücksichtigung verschiedener Lebensformen einschließlich der jeweiligen Religion im Sinne der Inklusion aber gewünscht ist, empfiehlt die Referentin, mit den Betroffenen im Dialog zu bleiben und nachzufragen, was an Speisevorschriften tatsächlich umgesetzt werden soll. Transparenz sei hier "entscheidend für die Akzeptanz bei den Gläubigen", sagt Giesenkamp. Und sie rät vor allem: "Fragen Sie nach, ob sich die Personen denn auch wirklich an die Speisevorschriften halten!"

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