Fürstenfeldbruck:Patient verklagt Kreisklinik auf Schadenersatz

Nach einer Operation am Unterarmknochen kann ein 37-jähriger Schreiner aus Olching nicht mehr arbeiten. Er fordert 120 000 Euro.

Anna Günther

Die Seele baumeln lassen und faul auf der Couch liegen. Himmlisch. Für eine kurze Zeit. Das Nachmittags-TV-Programm nervt schnell, wenn man das Bett hüten muss. Der Olchinger Schreiner Heinz W. genießt den aufgezwungenen Schlendrian längst nicht mehr. Nach einer Operation am rechten Unterarm kann er nicht mehr arbeiten, ist auf Schmerzmittel angewiesen und verklagt das Klinikum Fürstenfeldbruck nun auf Schadenersatz. Thomas Stelzner, der Vorsitzende Richter am Landgericht München II, will nun mit Hilfe von Gutachtern klären, ob die Ärzte im Klinikum viel zu lange Schrauben eingesetzt haben und ob dem 37-jährigen Schreiner eine Entschädigung zusteht. Beim ersten Gerichtstermin blieben noch einige Fragen offen.

Der Streitwert beläuft sich auf etwa 120 000 Euro, denn neben einem Schmerzensgeld von 30 000 Euro und dem Verdienstausfall in gleicher Höhe fordert W.s Rechtsanwalt Markus Rainer, dass die Kreisklinik auch für künftigen Verdienstausfall und die Renten-Differenz zwischen dem üblichen Gehalt und Hartz IV aufkommt.

Im April 2009 war dem Olchinger bei Arbeiten auf einer Messe ein Balken auf den rechten Unterarm gefallen. Mit Verdacht auf einen Bänderriss ließ der Schreiner sich im Brucker Krankenhaus untersuchen. Dort sei ihm dann empfohlen worden, den Ulnaris, also den rechten Ellenknochen, zu verkürzen, sagte der Kläger W. Unmittelbar nach der Operation im November 2009 begannen die Schmerzen im sogenannten Nervus Ulnaris, dem daneben liegenden Ellennerv. W.s Hausärztin habe den Überstand der Schraube auf der Haut fühlen können, sagt Anwalt Rainer.

Obwohl es seinem Mandanten zunächst schnell besser gegangen sei, scheiterte der Versuch, wieder zu arbeiten, im Sommer 2010 an starken Schmerzen. Nachdem er gut ein Dutzend Ärzte konsultiert hatte, wurde W. 2011 erneut operiert. Zunächst kürzten die Chirurgen nur die überstehende oberste Schraube, dann entfernten sie die Schiene komplett. Die Schmerzen blieben - besonders stark bei feucht-kaltem Wetter. Schon bei leichten Tätigkeiten wie dem Schreiben eines Briefes tue der Arm weh, sagte W. im Gerichtssaal. Hinzu kommt die psychische Belastung, mit 37 Jahren keine berufliche Perspektive mehr zu haben. "Das Arbeitsamt genehmigt keine Umschulung, solange unklar ist, ob ich überhaupt arbeitsfähig bin", sagte der Schreiner.

Die Anwältin des Kreisklinikums, Ursula Groß, schloss in der Sitzung einen Vergleich aus - bei sogenannten Gütlichkeitsverhandlungen sei es vorgeschrieben, erst die Gutachten abzuwarten. Die Länge der Schrauben sei "methodenbedingt und damit kein Behandlungsfehler", betonte Groß. Außerdem seien alle sieben Schrauben im OP-Bericht aufgeführt - eine siebte war offenbar zunächst eingesetzt und dann wieder entfernt worden. Der Vorsitzende Richter Stelzner kritisierte ihre Erklärung als "wenig überzeugend". Ein interner Gutachter habe die Arbeit der Kollegen geprüft und bestätigt, entgegnete Groß. Sie bestritt, dass der Nerv durch die OP "erheblich beschädigt" wurde: "Eine Durchtrennung ist ausgeschlossen." Eine "sensible postoperative Schädigung" bestritt Groß dagegen nicht.

Dass die Schrauben im Knochen greifen müssen, sei einleuchtend, sagte Stelzner, nicht aber, dass sie den Knochen durchbohren. Es sei überraschend, dass der Kläger zwei Schrauben bemängele, wenn auf dem Röntgenbild vier zu lang wirken. Dass 2013 eine Entscheidung fällt, bezweifelte W.s Anwalt. Wenn alle Unterlagen vorliegen, soll ein Gutachter prüfen, ob Behandlungsfehler zu einer Arbeitsunfähigkeit geführt haben.

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