Amtsgericht Fürstenfeldbruck:Prozess gegen Ostermarschierer

Der Ostermarsch 2023 endet in Fürstenfeldbruck beim Gebäude der Firma ESG.
Der Ostermarsch 2023 endet in Fürstenfeldbruck beim Gebäude der Firma ESG. (Foto: Carmen Voxbrunner)

Der Versammlungsleiter erhebt Einspruch gegen einen Strafbefehl über 3000 Euro, weil er angeblich die Teilnehmer nicht daran hinderte, den Zugang zur Firma ESG zu blockieren.

Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck verhandelt am Montag,27. Mai, den Einspruch von Klaus Mähler gegen einen Strafbefehl über 3 000 Euro, den dieser als Versammlungsleiter des Ostermarsches im April 2023 erhalten hatte. Die Münchner Bürgerinitiative für Frieden und Abrüstung (BIFA) hatte gemeinsam mit dem Sozialforum Amper aus Fürstenfeldbruck am Ostermontag ihre traditionelle Friedenswanderung durchgeführt.

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Dabei gab es einen kurzen Abstecher zur Firma ESG (Elektroniksystem- und Logistik GmbH) in der Buchenau, wo eine Kundgebung abgehalten wurde, weil das Unternehmen Informationstechnologie für Kriegsgerät liefert. Mähler wird ein Verstoß gegen das Versammlungsrecht vorgeworfen, weil er die TeilnehmerInnen nicht am Betreten der Fahrbahn vor dem Eingang des Gebäudes der ESG und des Privatgeländes der ESG gehindert habe. Die Verhandlung war im März angesetzt und verschoben worden. Sie findet um 14 Uhr im Gerichtsgebäude in der Stadelberger Straße 5 statt.

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