Fürstenfeldbruck:Nicht mehr als das Minimum

Alle Jahre versucht die SPD, das gesetzlich festgeschriebene Sozialhilfeniveau anzuheben, weil das Leben im Landkreis teuer ist. Alle Jahre scheitert sie an einer konservativen Mehrheit

Von Heike A. Batzer, Fürstenfeldbruck

Alljährlich möchte die SPD erreichen, dass Sozialhilfeempfänger im Landkreis mehr Geld bekommen. Alljährlich scheitert sie an einervornehmlich aus CSU und Freien Wählern bestehenden konservativen Mehrheit in den politischen Gremien, die die Hilfe zum Lebensunterhalt auf dem gesetzlichen Mindestsatz belassen möchte. Im Kreisausschuss wurde das neuerliche Ansinnen der Sozialdemokraten jüngst mit 5:10 Stimmen abgelehnt. Eine Diskussion darüber gab es nicht. Einzig der SPD-Fraktionsvorsitzende und Antragsteller Peter Falk meldete sich in der Sitzung zu Wort und erinnerte daran, dass der Umgang mit den Sozialhilfeempfängern im Landkreis schon mal anders gewesen war.

Und das ist noch gar nicht so lange her: Von 2009 bis 2011 hatte der Landkreis den Beziehern von Sozialhilfe 30 Euro mehr bezahlt als den damals geltenden Regelsatz. Eine große Mehrheit hatte sich damals dafür ausgesprochen, darunter auch einige Mitglieder der CSU-Fraktion, die seither aber wieder geschlossen gegen höhere Sätze stimmen. Die SPD indes verweist in ihrem neuerlichen Antrag auf die "extrem hohen Lebenshaltungskosten im Ballungsraum München", in dem die geltenden Regelsätze "völlig ungenügend" seien.

Eine minimale Aufstockung wird es dennoch vom neuen Jahr an geben: Von Januar an steigen die gesetzlichen Regelsätze für all jene Gruppen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können: Sozialhilfeempfänger, aber auch Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) erhalten dann im Monat 404 Euro statt wie bisher 399 Euro. Für betroffene Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren steigt der Regelsatz auf 306 Euro, Kinder bis 14 Jahre bekommen 270 und Kinder bis sechs Jahre 237 Euro. Wer in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft zusammenlebt, erhält als Erwachsener 364 Euro.

Die SPD hätte den Regelsatz von 404 Euro, den der Bund bezahlt, gerne auf 428 Euro im Monat aufgestockt. Das wären 24 Euro mehr gewesen, die hätte der Landkreis Fürstenfeldbruck allerdings aus eigener Tasche bezahlen müssen. Mehrkosten in Höhe von 370 00 Euro hatte die Verwaltung dafür ausgerechnet und davon abgeraten - der Kosten wegen, aber auch weil sie den durch die Beteiligung verschiedener politischer Ebenen (Bund, Landkreis) entstehenden Aufwand für zu groß hält. Die Landeshauptstadt München macht es anders, sie hat die gesetzlich geltenden Regelsätze schon vor einigen Jahren erhöht, nachdem ein wissenschaftliches Gutachten zu der Ansicht gekommen war, dass sie zu gering bemessen und damit nicht geeignet seien, das soziokulturelle Existenzminimum sicherzustellen. Seither erhöht der Münchner Stadtrat den Regelsatz jeweils um denselben Prozentsatz. Von 2016 an erhalten Sozialhilfeempfänger in München deshalb 425 Euro und damit 21 Euro im Monat mehr als Sozialhilfeempfänger in Fürstenfeldbruck.

Die Sozialhilfe soll Bedürftigen das Existenzminimum, aber auch einen Mindeststandard für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben sichern. Im Landkreis Fürstenfeldbruck ist die Zahl der Sozialhilfefälle auch in diesem Jahr wieder leicht gestiegen. 1030 Fälle waren es im September. Weil sich hinter manchen Fällen mehrere Personen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft verbergen, gibt es im Landkreis derzeit 1136 Personen, die Unterstützung durch das Sozialamt erhalten. In den vergangenen zehn Jahren stiegen die Fallzahlen sukzessive an, von 629 im September 2005 auf 1030 im September 2015. Sozialhilfe wird als sogenannte Grundsicherung im Alter ausgezahlt, wenn die Betroffenen über 65 Jahre alt sind, oder als Leistung bei Erwerbsminderung, wenn die Betroffenen jünger, aber dauerhaft erwerbsunfähig sind. Die Leistungen werden vom Bund getragen. Allein bei vorübergehender Erwerbsminderung muss vollständig der Landkreis bezahlen, hierfür plant er im nächsten Jahr 500 000 Euro ein.

Inwieweit sich die steigenden Zuwanderungszahlen auf Leistungen in der Sozialhilfe und bei Hartz IV auswirken, vermag die Kreisverwaltung derzeit noch nicht zu beziffern. Gegebenenfalls muss der Landkreis im Laufe des nächsten Jahres dafür überplanmäßige Mittel bereit stellen.

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