Fürstenfeldbruck:Mehr Schutz für Minderjährige

Unterlagen zur bundesweiten Vereinbarung werden verschickt

Das Amt für Jugend und Familie hat damit begonnen, die "Vereinbarungen zum Schutz von sexuellen Übergriffen in der Kinder- und Jugendarbeit" an die Vorstände der Vereine im Landkreis zu verschicken. Mit der Vereinbarung soll sichergestellt werden, dass das Bundeskinderschutzgesetz überall im Landkreis nach dem sogenannten "Regensburger Modell" umgesetzt wird. Auf dieses Modell hatten sich die Bürgermeister des Landkreises im April geeinigt.

Das Bundeskinderschutzgesetz soll den Schutz von Minderjährigen vor sexuellen Übergriffen steigern und verhindern, dass einschlägig vorbestrafte Personen in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sein können. Jeder, der Minderjährige beaufsichtigt, betreut, erzieht, ausbildet oder einen ähnlichen Kontakt hat, muss deswegen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Die Prüfung dieses Zeugnisses übernimmt eigentlich ein Verantwortlicher im Verein oder Verband. Nach dem "Regensburger Modell" übernehmen die Kommunen diese Aufgabe. Die Einwohnermeldeämter prüfen das Führungszeugnis und stellen dann eine sogenannte Unbedenklichkeitserklärung aus. Darin werden nur einschlägige Verurteilungen berücksichtigt. Diese Unbedenklichkeitserklärung kann der Ehrenamtliche dann dem Verantwortlichen im Verein vorlegen. Das "Regensburger Modell" hat zwei Vorteile. Zum einen müssen Personen, die sich ehrenamtlich engagieren wollen, andere Verurteilungen nicht offen legen. Zum anderen wird den Vereinen die Belastung abgenommen, die Führungszeugnisse von allen Ehrenamtlichen selbst überprüfen zu müssen. Die notwendigen Unterlagen können auf der Homepage des Landratsamts abgerufen werden.

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