Fürstenfeldbruck:Laptop als Druckmittel

Amtsgericht verurteilt Mann wegen versuchter Erpressung

Von Florian J. Haamann, Fürstenfeldbruck

Nach seinem Praktikums hat ein damals arbeitsloser Mann Anfang 2014 seinen Firmenlaptop mit nach Hause genommen. Zurückgeben wollte er ihn nur, wenn sein Chef bereit gewesen wäre, ihm 700 Euro zu zahlen oder einen anderen Computer in diesem Wert zu kaufen. Der Mann wurde am Mittwoch vom Amtsgericht Fürstenfeldbruck wegen versuchter Erpressung zu einer Strafe von 90 Tagessätzen à 65 Euro verurteilt.

Im Bewerbungsgespräch sei damals vereinbart worden, dass man, bei guter Leistung, am Ende des Praktikums über ein mögliches Geschenk reden könne, bestätigte am zweiten Prozesstag der ehemalige Leiter der Gröbenzeller Computerfilialle, für die der Angeklagte arbeitete. Niemals habe es jedoch ein konkretes Versprechen gegeben. Eine finanzielle Vergütung habe man im Vertrag ausgeschlossen, da diese mit dem Arbeitslosengeld verrechnet worden wäre - der Angeklagte hätte davon also nichts gehabt. In der Vergangenheit sei es deshalb immer wieder vorgekommen, dass gute Praktikanten am Ende ein kleines Geschenk bekommen hätten - sei es ein Monitor, eine Festplatte oder eben ein Laptop. Dem Angeklagten habe er gesagt, erklärte der Zeuge, er solle sich an den Unternehmenschef wenden. Nur dieser könne so etwas genehmigen.

Ausführlich wurde dann über die Leistung des Angeklagten gesprochen. Ob er denn nicht mehr gemacht habe, als es für einen Praktikanten üblich ist, fragte er den Zeugen. "Ich weiß, dass du viel gemacht hast, vielleicht auch Dinge, die über das normale Praktikum hinaus gegangen sind", antwortete der Zeuge. So habe der Angeklagte Fachtexte übersetzt, beim Umzug der Filiale geholfen und vor Praktikumsbeginn bereits bei der Entwicklung einer Webseite mitgeholfen.

Der Angeklagte verwies in seiner Aussage auf ein Telefonat im Dezember 2013. Damals sei der Zeuge, der zu dem Zeitpunkt schon bei der Firma gekündigt hatte, noch einmal ins Büro gekommen, um einige Sachen abzuholen. Er habe die Gelegenheit genutzt, so der Angeklagte, beim Chef anzurufen, um die Frage nach dem Laptop als Geschenk zu klären. Dann habe er das Telefon an den Zeugen gegeben. Nach dem Gespräch habe er diesen gefragt, ob mit dem Laptop alles klar gehe - was der Zeuge bejaht haben soll. Der konnte sich in der Verhandlung allerdings nicht mehr an den Inhalt des Gesprächs erinnern.

Die Staatsanwältin forderte eine Verurteilung, weil der Angeklagte den Laptop zurückgehalten habe, um einen Vergütungsanspruch durchzusetzen, den es nie gab. Ihrer Meinung nach war es eindeutig, dass er diese Anspruch nicht hatte. Als "verwerflich", bezeichnete sie sein Vorgehen. Das Einzige, was man ihm zu Gute halten könne, sei, dass die Erpressung im Versuch stecken geblieben sei - aber auch nur deshalb, weil sich der Chef nicht darauf eingelassen hatte. Der Verteidiger dagegen forderte einen Freispruch, weil sein Mandat nach den Gesprächen davon ausgehen konnte, einen Anspruch zu haben.

Der Richter folgte der Argumentation der Staatsanwältin. Er vertrat die Meinung, dass der Angeklagte genau gewusst habe, dass er keinen Anspruch hatte und deswegen den Laptop als Druckmittel verwendet hatte.

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