Fürstenfeldbruck:Landratsamt erinnert an Fahrkostenerstattung

Anträge auf Fahrtkostenerstattung für das Schuljahr 2018/19 können beim Landratsamt nur noch bis zum 31. Oktober gestellt werden. Darauf weist die Kreisbehörde hin. Anträge, die nach diesem Termin eingingen, müssten abgelehnt werden. Entsprechende Anträge sind bei den Schulen und beim Landratsamt oder auf dessen Homepage im Bereich "Bildung&Wirtschaft" unter Schulen erhältlich.

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