Fürstenfeldbruck:Landkreis stellt sich auf das G 9 ein

Kommunalpolitiker rechnen mit hohen Folgekosten

Landrat Thomas Karmasin (CSU) und der Kreistag rechnen damit, dass der Landkreis infolge der Wiedereinführung des neujährigen Gymnasiums erhebliche Investitionen schultern muss. Bis es so weit ist, kann es allerdings noch einige Jahre dauern. Der Landkreis ist Sachaufwandsträger der staatlichen Gymnasien und Realschulen im Landkreis und muss dafür sorgen, dass Klassenräume sowie Lehrmittel in einem ausreichenden Umfang zur Verfügung stehen. Einstimmig hat der Kreistag in seiner jüngsten Sitzung nun einen Antrag der SPD-Fraktion gebilligt. Mit diesem wurde die Schulverwaltung beauftragt, dem Kreistag regelmäßig über die Entwicklungen zu berichten, insbesondere über notwendige Um- und Erweiterungsmaßnehmen infolge der neuen organisatorischen Ausrichtung des Gymnasiums.

So rechnet Michael Schrodi (SPD) mit einer Veränderung der Schülerströme, mit einem Mehrbedarf an Klassenräumen infolge eines zusätzlichen Schuljahres und wohl wieder steigender Schülerzahlen an den Gymnasien. In den vergangenen Jahren war die gymnasiale Übertrittsquote im Landkreis, und damit die Zahl der Gymnasiasten, merklich gesunken. Schrodi, der selbst an einem Gymnasium unterrichtet, rechnet nun mit einer gegenläufigen Entwicklung, die auch Auswirkungen auf die Realschulen haben könnte. Deren Schülerzahl könnte nämlich wieder sinken, nachdem sie nach der Einführung des G 8 stark angestiegen war. Deshalb müsse der aktuelle Schulentwicklungsplan, der den Kreistag über Jahre beschäftigt habe, überarbeitet und an die veränderte Situation angepasst werden.

Christian Stangl (Grüne), der ebenfalls Gymnasiallehrer ist, riet dazu, erst die neue Stundentafel abzuwarten, dann die Erfordernisse zu prüfen und entsprechend zu reagieren. Hans Thurner (FW) bezeichnete den mit der Einführung des G 9 geplanten Ausbau des Informatikunterrichts als wesentlichen Kostenfaktor für den Landkreis. Er regte an, darauf zu drängen, dass solche von der Staatsregierung verursachten Kosten dem Landkreis auch vollständig ersetzt werden.

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