Eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung aufzustellen, ist ein erster Schritt für eine Kommune, um später handlungsfähig zu sein und Geld für die seine Aufgaben ausgeben zu können. Später muss noch die Aufsichtsbehörde zustimmen, erst dann ist ein Haushalt rechtskräftig. Die Regierung von Oberbayern als Aufsichtsbehörde über die Landkreise genehmigte jetzt das Zahlenwerk des Landkreises Fürstenfeldbruck für das laufende Jahr.
Das tat die Behörde nicht, ohne an eine strenge Haushaltsdisziplin zu erinnern. Die Verschuldung des Kreises Fürstenfeldbruck liegt weiterhin deutlich über dem Landesdurchschnitt, die dauernde Leistungsfähigkeit des Kreises gilt deshalb im Urteil der Aufsichtsbehörde „als gerade noch gewährleistet“. Sie empfiehlt deshalb, „die Kreditaufnahmen so weit wie möglich zu reduzieren und die hohe Verschuldung konsequent abzubauen“. Fürstenfeldbrucks Landrat Thomas Karmasin (CSU) ist sich der Probleme durchaus bewusst. „Wir stehen finanziell am Abgrund“, sagte er im Dezember bei der Verabschiedung des Haushalts, der ein Volumen von um die 330 Millionen Euro hat und der die von den Städten und Gemeinden abzuführende Kreisumlage anheben musste, um selbst handlungsfähig zu bleiben.