Fürstenfeldbruck:Längere Bindungsfrist für Sozialwohnungen

Die Bindungsfrist für neue gebaute Sozialwohnungen soll in der Kreisstadt auf 40 Jahre steigen. Das hat der Bauausschuss in seiner Sitzung am Mittwoch dem Stadtrat empfohlen. Bislang mussten Immobilieneigentümer, die Häuser im geförderten Wohnungsbau errichteten, die günstigen Mieten deutlich unter Marktniveau lediglich 25 Jahre lang garantieren. Nach dem Auslaufen der sogenannten Bindungsfrist dürfen Mieten dann schrittweise angehoben werden. Bauherren großer Mehrfamilienprojekte müssen in Bruck 40 Prozent der Geschossfläche im sozial geförderten Wohnungsbau errichten - bis vor drei Jahren hatte der Anteil bei 30 Prozent gelegen.

Die empfohlene Laufzeitverlängerung wurde möglich durch die Änderungen der Wohnraumförderungsbestimmungen in Bayern. Stadtbaurat Martin Kornacher sieht in den Beschlüssen einen sinnvollen Beitrag, um den Mangel an günstigen Wohnungen etwas zu lindern. Die nachhaltigste Maßnahme sei aber nach wie vor, selbst auf städtischen Grundstücken zu bauen - sofern sich die Stadt dies leisten kann. Dann nämlich kann sie die Wohnungen wirklich selbständig und unbefristet vermieten.

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