Fürstenfeldbruck:Knapp am Gefängnis vorbei

Weil sie eine Lichterkette gestohlen hat, wurde eine Frau aus Bruck nun zu 700 Euro Geldstrafe verurteilt. Grund für die hohe Geldstrafe: das Vorstrafenregister der 29-Jährigen.

Ariane Lindenbach

700 Euro Geldstrafe für den Diebstahl einer etwa 20 Euro teuren Lichterkette erscheint auf den ersten Blick übertrieben viel. Doch der 29-jährigen Bruckerin, die jüngst von einem örtlichen Amtsrichter zu der Strafe verurteilt wurde, dürfte ein Stein vom Herzen gefallen sein. Weil sie bereits mehrere ähnliche Straftaten begangen und auch noch eine offene Bewährungsstrafe hat, drohte ihr Haft.

Die junge Frau, die laut ärztlichem Attest erfolgreich Drogenersatzstoffe verabreicht bekommt, saß nicht allein vor Gericht. Eine 56 Jahre alte Freundin hatte ihrem Strafbefehl wegen versuchter Strafvereitelung widersprochen. Sie wurde beschuldigt, die Fürstenfeldbruckerin vor den polizeilichen Ermittlungen geschützt zu haben.

Ein Zeuge hatte die 29-Jährige dabei beobachtet, wie sie frühmorgens in der Adventszeit die Lichterkette von einem Schaufenster in der Kreisstadt abriss. Als er sie ansprach, rannte sie in ein Haus. Die Frau, die der Polizei kurz darauf die Tür öffnete, war nicht die Flüchtige. Sie sagte, sie kenne zwar jemanden, auf den die Beschreibung passe, wollte aber dessen Personalien nicht verraten.

Die Jüngere der beiden Angeklagten gab den Diebstahl sofort zu. "Mir ging es zu der Zeit nicht gut", lautete ihre Ausrede. Im Frühjahr habe sich ihr Mann im Gefängnis erhängt, kurz zuvor habe sie erfahren, dass sie ebenfalls hinter Gitter müsse. Vier Monate hat sie zwischenzeitlich verbüßt, seit Ende April ist sie wieder auf freiem Fuß. Vor der Tat habe sie die ganze Nacht Alkohol getrunken, womöglich auch Drogen genommen. Der Alkotest ergab 2,6 Promille.

Wie sie berichtete, hatte sie seinerzeit den Hausschlüssel der 56-Jährigen und nächtigte dort ab und zu. An jenem Morgen sei sie ins Haus gegangen, habe die Lichterkette in einer Tüte im Keller verstaut und sich zu ihrer schlafenden Freundin ins Bett gelegt. "Ich habe einfach nur geschlafen", beteuerte diese. "Das ist schon sehr verwunderlich. Es geht darum, dass Ihre Freundin in ihrem Bett war und Sie wollen es nicht gemerkt haben", hakte Richter Johann Steigmayer nach. Die 56-Jährige erläuterte, dass sie erst das Licht einschalten könne, wenn sie schon im Flur sei. Von dort aus habe sie nicht noch einmal zurückgeblickt und ihr Bett überprüft, erklärte sie.

Hoffnung auf eine positive Entwicklung der Angeklagten

Die Personalien der 29-Jährigen habe sie schlicht nicht genannt, weil sie die junge Frau - abgesehen vom Vornamen - nicht kenne. Auch das ließ den Richter stutzen, schließlich hatte sie der 29-Jährigen ihren Schlüssel überlassen. Doch ein Blick in den Polizeibericht verriet ihm, dass die 56-Jährige die Beamten freiwillig ins Haus gelassen hatte. Überdies war sie nicht vorbestraft. Mit Einverständnis des Staatsanwaltes stellte Steigmayer das Verfahren gegen zwei Tage gemeinnützige Arbeit ein.

Weniger einmütig kam das Urteil gegen die 29-Jährige zustande. Während der Staatsanwalt eine viermonatige Bewährungsstrafe beantragte und die Verteidigerin einen Freispruch, verhängte der Richter 70 Tagessätze zu je zehn Euro Geldstrafe. Die Angeklagte entwickle sich sehr positiv, von Juni an habe sie wieder eine Arbeit. "Die Rechtsordnung muss so viel erdulden, dass in solchen Fällen eine Geldstrafe möglich ist", sagte er, auf die einschlägigen Vorstrafen anspielend.

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