Fürstenfeldbruck:Jobcenter über Jahre betrogen

Schöffengericht verurteilt Eheleute zu Bewährungsstrafen

Von Ariane Lindenbach, Fürstenfeldbruck

Weil es vom Jobcenter mehr als 64 000 Euro zu viel an Unterstützung bezogen hat, hat ein Schöffengericht in Fürstenfeldbruck Bewährungsstrafen von acht und neun Monaten gegen eine 60 Jahre alte Frau und ihren fünf Jahre jüngeren Mann verhängt; in die Strafe des 55-Jährigen wurde noch eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung mit einbezogen. Das im östlichen Landkreis lebende Ehepaar und ihre beiden 17 Jahre alten Kinder hatten zwischen 2010 und 2014 über die Dauer von fünf Jahren Sozialleistungen bezogen, obwohl der Ehemann noch zwei Gewerbe betrieben und damit Einkünfte erzielt hatte. In den acht Anträgen für das Arbeitslosengeld II hatte er stets handschriftlich eingefügt "Gewerbe ruht".

1998 hatte der Angeklagte zwei Gewerbebetriebe angemeldet: einen Kfz-Handel sowie Altmetallhandel und Entrümpelungen. Wie seine Frau in der Verhandlung berichtet, hatte sie von Anfang an bis 2004 die Buchhaltung gemacht. Dann gab es eine Betriebsprüfung und der Angeklagte engagierte bis 2007 einen Steuerberater. Von 2008 an ging es der 60-Jährigen zufolge mit den Geschäften bergab. "Du sagtest irgendwann, es kommen keine Kunden mehr", wendet sie sich an ihren Mann, der bestätigend nickt.

"Ob es tatsächlich ein Einkommen gab, ist schwer zu sagen", ergänzt der Anwalt. "Die Firma hat keine Gewinne abgeworfen", zugleich sei die Familie mit einem behinderten Kind besonders belastet. Weiter berichtet er, dass seinen Mandanten der Strom abgestellt wurde und das Jugendamt ihnen die Kinder für fünf Monate weggenommen hat, da ihre Versorgung nicht gewährleistet war. "Es ist den Mandanten wohl so über den Kopf gestiegen, dass sie den Überblick verloren haben", schließt er.

Der Vorsitzende Richter Johann Steigmayer entnimmt den Unterlagen, dass die Firma des Angeklagten "teilweise erhebliche Gewinne" erzielt hat. Laut Finanzamt in den Jahren 2011 und 2012 jeweils mehr als 50 000 Euro. Den anfänglichen Einwand des Verteidigers, die Zahlen beruhten auf Schätzungen des Finanzamtes, entkräftet der Richter, als er erläutert, wie die Behörde auf die Beträge kam: Über die Einnahmen existierten Belege, für die Ausgaben setzte das Amt pauschal 40 Prozent der Einnahmen an.

Der Richter will auch eine noch schwierigere wirtschaftliche Situation berücksichtigen. Also fragt er den einzigen Zeugen, einen Mitarbeiter des Jobcenters, wie sich die Situation mit einem 20 Prozent niedrigeren Gewinn darstellen würde. Doch auch in diesem Fall wären laut dem Zeugen "die kompletten Leistungen überzahlt" - die Angeklagten hätten immer noch 64 000 Euro zu viel bekommen.

"Es war von beiden Angeklagten bewusst gelogen", ist der Staatsanwalt überzeugt. Er vermisst "ein Unrechtsbewusstsein" und beantragt für beide Bewährungsstrafen: acht Monate für die 60-Jährige, neun Monate für den 55-Jährigen unter Einbeziehung einer Geldstrafe. Der Verteidiger erbittet für die nicht vorbestrafte Frau eine mildere Strafe, damit sie keinen Eintrag im Führungszeugnis hat und weiter Aufträge als Deutschlehrerin bekommt. Die Richter folgen dem Antrag des Staatsanwaltes. "Es wussten beide, dass das Gewerbe noch ausgeübt wird", erklärt der Vorsitzende.

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