Süddeutsche Zeitung

Fürstenfeldbruck:In der Schuldenfalle

Von hundert Privatpersonen im Landkreis befinden sich sechs in einer finanziellen Notlage. Deshalb registrieren die Beratungsstellen der Caritas einen steigenden Bedarf. Auch die Zahl der Verbraucher­insolvenzen ist auf 42 gestiegen

Von Gerhard Eisenkolb, Fürstenfeldbruck

Bei der Kaufkraft, also der Höhe des durchschnittlichen verfügbaren Einkommens, ist der Landkreis Fürstenfeldbruck seit Langem regelmäßig unter den reichsten in Deutschland zu finden. Trotzdem hat auch hier die Überschuldung in der Mittelschicht im Vergleich zu den Vorjahren zugenommen. Nach Angaben der Schuldnerberatung der Caritas ist inzwischen ein Drittel ihrer Klienten im Landkreis der Mittelschicht zuzurechnen.

Nicole Egle, Mitarbeiterin der Schuldner- und Insolvenzberatung der Caritas in Germering, nennt als einen der Hauptgründe für diese Entwicklung nicht etwa ein überzogenes Konsumverhalten ohne Rücksicht auf das verfügbare Einkommen. Ursachen dafür sind eher, dass für viele das Gehalt nicht mehr zur Finanzierung des gewohnten Lebensstandards ausreicht. Da sind rasant angestiegene Mieten samt Nebenkosten in Kombination mit Krankheit, der Verlust des Arbeitsplatzes oder die Trennung vom Partner oder dessen Tod.

"Die zu hohen Mieten und Nebenkosten sind in fast jedem Gespräch das beherrschende Thema, in Verbindung mit der Hoffnungslosigkeit, billigeren Wohnraum im Landkreis zu finden", heißt es im Jahresbericht 2018 der Schuldnerberatung der Caritas Fürstenfeldbruck. Der Bericht enthält auch Angaben zur Überschuldungsquote von Privatpersonen im Landkreis. Diese wird für 2018 mit 6,4 Prozent angegeben. Sie liegt etwa um einen Prozentpunkt unter dem Bayerndurchschnitt. Suchten im vergangenen Jahr noch 601 Klienten der Caritas Hilfe in den Büros der Schuldnerberater in Fürstenfeldbruck und Germering, wird für dieses Jahr mit einem Anstieg auf 700 gerechnet. Das wären etwa 16 Prozent mehr. Nach Angaben des bayerischen Landesamts für Statistik hat im Landkreis im ersten Halbjahr 2019 im Vergleich zum gleichen Vorjahreszeitraum die Zahl der Verbraucherinsolvenzverfahren um 10,5 Prozent zugenommen. Die Forderungen der 42 Verfahren werden mit voraussichtlich 2,54 Millionen Euro angegeben. Das wären etwa 60 000 Euro pro Fall.

Das Gefühl vieler Bürger mit einem mittleren Einkommen, ihre finanzielle Situation bessere sich nicht, hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in einer neueren Studie als Phänomen einer "gequetschten Mittelschicht" bezeichnet. Die Angst vor dem sozialen Abstieg und die wegen des stagnierenden Wohlstands ins Wanken geratene Mittelschichtsidentität führen bei Überschuldeten aus diesem Milieu zu enormen Anstrengungen. So werden neben einer Vollzeitstelle oft noch Nebenjobs angenommen, um das Auto behalten oder Urlaub machen zu können und dem Kind den Klavierunterricht zu finanzieren.

Der Grund für dieses "Weiter so" sind Ängste. So gibt es im Deutschen eine heikle Verbindung von Schulden und Schuld, die andere Sprachen nicht kennen. Das alles trägt dazu bei, dass Überschuldete befürchten, sozial ausgegrenzt, bemitleidet oder als Versager abgestempelt zu werden. Dabei wenden diejenigen, die bei Egle und ihren Kolleginnen Rat suchen, häufig bereits bis zur Hälfte ihres Einkommens für die Miete auf. Wobei Haushalte, die nicht besonders gut gestellt sind, eine Miete von bis 35 Prozent des Einkommens gerade noch verkraften können.

Bei Überschuldeten, die auf Sozialleistungen wie Hartz IV angewiesen sind und in ihrer alten, zu teuren Wohnung bleiben, kann das laut Egle schon mal zu absurden Notlösungen wie dem Abschluss zweier Mietverträge führen. So entspricht dann der Hauptmietvertrag den Sätzen und Vorgaben des Jobcenters und wird von diesem akzeptiert und finanziert. Die in einer Nebenabsprache vereinbarte zweite, kleinere Zusatzmiete wird aus den knapp bemessenen Mitteln bestritten, die übrig bleiben um das Existenzminimum zu bestreiten, also sowieso kaum ausreichen. Damit wird es finanziell noch enger. Einen solchen Missstand versuchen Schuldnerberater in Verhandlungen mit Vermietern, Gläubigern, Banken und Behörden zu lösen. Gehört es doch zu ihren Aufgaben, sofort die Verfügbarkeit des Mindesteinkommens entsprechend dem im Sozialhilferecht festgelegten Bedarf sicherzustellen. In vielen Fällen lässt sich der Lebensunterhalt erst durch die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos sichern. Wie die Sozialpädagogin berichtet, sehen sich viele unter dem Druck von Kreditgebern, Inkassobüros und Gläubigern genötigt, mehr von ihren Schulden abzuzahlen, als laut Pfändungsfreigrenze zulässig wäre.

Ist ein Klient als letztes Mittel bereit, sich einem Verbraucherinsolvenzverfahren zu unterziehen, ist das für die Caritas-Mitarbeiterin ein positives Zeichen. Von den 601 Ratsuchenden im Jahr 2018 stellten nur 50 einen Insolvenzantrag, wovon acht außergerichtlich gelöst wurden. Entscheidet sich jemand zu diesem Schritt, zeigt das, dass er über Einkommen verfügt, weiterarbeiten will und sich intensiv mit der Situation auseinandergesetzt hat, um nach sechs Jahren die Bürde der Schulden los zu sein. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Existenz gesichert ist, es also eine Wohnung sowie einen Arbeitsplatz gibt. Die Verbraucherinsolvenz ist nicht das Mittel der ersten Wahl. Dazu wird in der Regel nur geraten, wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist.

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Quelle:
SZ vom 03.12.2019
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