Fürstenfeldbruck:Hoverboard-Fahrer muss Strafe zahlen
Mit einem sogenannten Hoverboard darf man nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen. Zudem muss das selbstbalancierende E-Board zugelassen und versichert sein. Und wer es benutzt, muss einen Führerschein besitzen. All dies wird nun ein 33-jähriger Fürstenfeldbrucker wissen, der in der Nacht auf Dienstag von der Polizei in der Schöngeisinger Straße auf einem Hoverboard gestoppt worden ist. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren.