Nach den Vorgaben des Gesetzgebers soll die 2018 vom Bundesverfassungsgericht angeordnete Grundsteuerreform aufkommensneutral gestaltet werden. Deshalb war vorgesehen, dass Bayerns Kommunen mit der Umsetzung der Reform zum 1. Januar 2025 nicht mehr Geld einnehmen als zuvor. So zumindest die Theorie. Für den Landkreis zeichnet sich Ende Oktober noch ein uneinheitliches Bild ab. Es gibt Städte und Gemeinde, die die Belastung der Hausbesitzer stabil halten wollen, und solche, die die Steuer zum Teil kräftig erhöhen.
GrundsteuerWie sich Steuern für Hausbesitzer jetzt ändern
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Von 2025 an werden die Abgaben auf Immobilienbesitz anders berechnet. Wie viel zu bezahlen ist, das legen die Kommunen derzeit fest.
Von Gerhard Eisenkolb, Fürstenfeldbruck

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