Fürstenfeldbruck:Haftstrafe für untreuen Optiker

Schöffengericht schickt 47-jährigen Wiederholungstäter ins Gefängnis

Von Ariane Lindenbach, Fürstenfeldbruck

Am Ende halfen weder das Geständnis noch die Reue, die der Richter dem 47 Jahre alten Angeklagten durchaus abnahm. Trotzdem: Das Schöffengericht in Fürstenfeldbruck schickte den Optikermeister für zwei Jahre und vier Monate ins Gefängnis. Er hatte bei zwei Arbeitgebern bei Brillenverkäufen Geld veruntreut, insgesamt rund 20 000 Euro, außerdem ein Arbeitszeugnis gefälscht. Das Gericht sprach ihn wegen Untreue in 18 Fällen, dreifachen Betrugs und Urkundenfälschung schuldig. Da der im Kreis Landsberg lebende, an einer Persönlichkeitsstörung leidende Mann wegen exakt der gleichen Taten bei einem früheren Arbeitgeber nur einen Monat vor diesen Taten zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden war, sahen die Richter keine Möglichkeit mehr für eine weitere Strafaussetzung zur Bewährung.

Der 47-Jährige hatte von Juni 2012 bis Februar 2013 bei einem Optiker im Landkreis gearbeitet. Wie er am Montag vor Gericht gestand, hatte er dort 16 Mal Einkäufe von Kunden bar kassiert, immer mit der Begründung, das EC-Terminal sei defekt. Das Geld hatte er für sich behalten. Weitere Geldbeschaffungsmaßnahme: Er ließ Brillen für nicht existierende Kunden anfertigen, die er privat weiterverkaufte. Auf beide Arten unterschlug er auch an seinem nächsten Arbeitsplatz Geld, allerdings nur in zwei Fällen. Diese Stelle hatte er sich außerdem mit einem aufgehübschten Arbeitszeugnis erschlichen: aus "volle Zufriedenheit" wurde "vollste", die Dauer der Anstellung wurde um elf Jahre verlängert.

Über seinen Anwalt ließ der mit hochgezogenen Schultern und unruhigem Blick dasitzende Angeklagte das bereits angekündigte Geständnis ablegen. Der Schaden sei beglichen (der Vater hatte das Geld aufgebracht), sein Mandant in psychotherapeutischer Behandlung und in einem festen Job. Wie der 47-Jährige ergänzte, macht er nun Voruntersuchungen für Laser-Operationen und hat nichts mehr mit Geld zu tun. "Nachweise?", fragte der Vorsitzende Johann Steigmayer. Die hatte man nicht dabei, also unterbrach er die Sitzung einige Stunden, damit der Angeklagte sie zu Hause holen konnte. Drei Stunden später zeigte sich, dass der Mann gelogen hatte. Er arbeitet über eine Zeitarbeitsfirma als Maschinenführer, verdient 1000 Euro weniger als angegeben. Belege für seine Therapiestunden könne er erst im September bringen, erklärte der Angeklagte.

Wie sein Anwalt unterstrich, zeigt dieses Verhalten genau die Persönlichkeitsstörung seines Mandanten. Die Lüge schade ihm in vielerlei Hinsicht, aber er lüge, um eine vermeintlich bessere Position einzunehmen. Der psychiatrische Gutachter nannte die Störung narzisstisch. Der Angeklagte versuche stets, sich besser darzustellen und sei vermindert schuldfähig. Mit dem Geld hatte er vor allem teure Geschenke gekauft, aber auch Schulden bezahlt, die wegen seines ausschweifenden Lebensstils anfielen. Mit Blick auf die beiden einschlägigen Bewährungsstrafen, die das Amtsgericht Landsberg innerhalb von zwei Jahren verhängt hatte, sah die Staatsanwältin keinen Grund mehr für eine weitere Bewährung. Schon beim letzten Mal sei der Angeklagte in Therapie gewesen, habe den Schaden beglichen. Sie beantragte 28 Monate Haftstrafe, das Gericht folgte ihrem Antrag.

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