Süddeutsche Zeitung

Fürstenfeldbruck:Grau und Rosa sind passé

Behörde weist auf Umtauschpflicht für Führerscheine hin

Von STefan Salger, Fürstenfeldbruck

Die Tage der grauen und rosafarbenen Führerscheine sind gezählt: Das Landratsamt erinnert an die gesetzliche Umtauschpflicht von Altführerscheinen in Papierform in aktuell gültige Scheckkarten-Dokumente für Führerscheininhaberinnen und -inhaber der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958. Wer dieser Gruppe angehört und am 19. Januar noch kein neues Dokument erworben hat, besitze "kein gültiges Führerscheindokument mehr und könnte somit ein solches, etwa bei einer polizeilichen Kontrolle, nicht mehr vorweisen", warnt die Führerscheinstelle.

Folge kann ein Bußgeld sein. Das Landratsamt empfiehlt mit Blick auf die Bearbeitungszeit, den erforderlichen Antrag auf Umtausch deutlich vor dem Stichtag zu stellen. Die Zahl der Bürgerinnen und Bürger der Jahrgänge 1952 bis 1958, die ihren alten Führerschein noch nicht umgetauscht hat, dürfte sich im Landkreis im mittleren vierstelligen Bereich bewegen. Der Umtausch erfolgt in den neuen Räumen der Fahrerlaubnisbehörde im Landratsamt Fürstenfeldbruck in der Münchner Straße 32 sowie im Bürgerservice-Zentrum. Benötigen werden der alte Führerschein, ein biometrisches Passbild sowie ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 25,30 Euro. Der Antrag kann auch digital gestellt werden. Weitere Informationen unter www.lra-ffb.de/mobilitaet-sicherheit/fuehrerschein.

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Quelle:
SZ vom 27.10.2021
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