Süddeutsche Zeitung

Fürstenfeldbruck:Gewalt bei Polizeieinsatz in Asylunterkunft

Lesezeit: 2 min

Vor dem Brucker Amtsgericht geht es um einen Flüchtling und einen Beamten, die handgreiflich aneinandergeraten sind

Von Florian J. Haamann, Fürstenfeldbruck

Es ist ein eskalierter Polizeieinsatz in einer Brucker Flüchtlingsunterkunft, über den am Mittwochvormittag vor dem Brucker Amtsgericht verhandelt wird. Auf der Anklagebank sitzt ein Asylbewerber, der im September 2019 aus der Unterkunft in eine andere Einrichtung umziehen sollte. Weil er sich aber geweigert haben soll, den Container zu verlassen, hat die Objektleiterin die Polizei zur Unterstützung gerufen. Beim folgenden Einsatz sollen die Beamten Pfefferspray versprüht haben, einer von ihnen dem Mann mehrmals ins Gesicht geschlagen haben. Dabei soll der Asylbewerber einen der Beamten mit einem Schlag gegen den Kopf verletzt haben.

Das öffentliche Interesse am Prozess war groß, der Saal bis auf den letzten Platz gefüllt, coronabedingt sind das allerdings aktuell auch nur etwa zehn. Mehrere Plattformen, unter anderem der Bayerische Flüchtlingsrat, hatten auf ihren Webseiten auf den Fall aufmerksam gemacht und von einer Täter-Opfer-Umkehrung gesprochen und das Vorgehen der Beamten als Fall von Polizeigewalt bezeichnet. Der Einsatz von Pfefferspray und Schlägen sei unverhältnismäßig.

Was genau im Zimmer des Angeklagten passiert sein soll, schildert die Polizistin, die gemeinsam mit einem Kollegen den Einsatz übernommen hat. Der Kollege habe dem Angeklagten auf Englisch erklärt, dass er das Objekt zu verlassen habe. Dieser habe sich aber uneinsichtig gezeigt und aggressiv gewirkt. Nach mehreren Minuten ergebnislosem Gespräch hätten die beiden den Asylbewerber dann an den Armen gepackt und versucht ihn raus zu führen. Daraufhin sei er noch aggressiver geworden, was sie an seinen angespannten Muskeln und seiner schweren Atmung festgemacht habe. Auch weil er ihnen körperlich überlegen gewesen sei, hätten sie den Versuch beendet und seien zurückgewichen. Der Kollege habe dann erklärt, dass er Pfefferspray einsetzen müsse, wenn der Mann nun nicht freiwillig mitkomme.

Und so sei es dann auch gekommen, der Kollege habe dem Angeklagten Pfefferspray ins Gesicht gesprüht. Ob die beiden denn vorher überlegt hätten, weitere Kollegen zu Hilfe zu rufen, will Richter Johann Steigmayer von der Polizistin wissen. In diesem Moment nicht, sie sei wie in einem Tunnel gewesen. Erst nach dem Einsatz sei ihr der Gedanke gekommen. Nach dem Pfeffersprayeinsatz sei der Angeklagte zum Fenster gegangen und habe es geöffnet. Weil ihnen nicht klar gewesen sei, ob er aus dem Fenster springen will oder nur durch frische Luft die Wirkung des Sprays verringern, sei der Kollege wieder ins Zimmer zurückgegangen. Daraufhin habe sich der Mann in Richtung des Kollegen umgedreht und schwer geatmet.

Für sie sei klar gewesen, dass ein Angriff durch den Angeklagten kurz bevor stehe. Der zweite Beamte habe sofort reagiert und dem Asylbewerber mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihn dann zu Boden gebracht. Im folgenden Handgemenge habe der Angeklagte dann dem Kollegen mehrmals auf den Kopf geschlagen, dabei dieser eine Platzwunde erlitten.

Danach sei es mit Hilfe eines Sicherheitsbeamten aus der Einrichtung gelungen, den Angeklagten am Bett zu fixieren. Anschließend habe man Verstärkung angefordert. In ihrer Aussage erwähnt die Polizistin noch, dass der Kollege sie nach dem Einsatz gefragt habe, ob sie der Meinung sei, er habe überreagiert, was sie darauf geantwortet hat, bleibt offen.

Im Anschluss an die Aussage der Polizistin fordert der Anwalt des Asylbewerbers, zwei Videos als Beweis zuzulassen, die zeigen, wie die Polizei seinen Mandanten anschließend aus dem Gebäude trägt. Nachdem auch noch die Videos angeschaut worden sind, fragt Steigmayer Verteidiger und Staatsanwältin, ob sie sich eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Auflage vorstellen können. Nach einer kurzen Unterbrechung erklären sich beide Parteien mit diesem Vorgehen einverstanden. Der Angeklagte muss nun zehn Arbeitsstunden ableisten und hat ansonsten keine Folgen zu befürchten. Durch die schnelle Einstellung des Verfahrens wurden außer der Polizistin keine Zeugen gehört, auch der Angeklagte hat keine Angaben zum Geschehen gemacht.

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Quelle:
SZ vom 22.10.2020
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