Fürstenfeldbruck:Geschönte Selbstauskunft

Fünfmonatige Bewährungsstrafe für 51-Jährigen, weil er seinen Vermieter betrogen hat

Zu fünf Monaten Freiheitsstrafe, für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, hat der Amtsrichter einen 51 Jahre alten Münchner verurteilt, weil er betrogen hatte, um als Mieter an eine Wohnung in Puchheim zu kommen. Für den Vorsitzenden stand zweifelsfrei fest, dass der an Multiple Sklerose Erkrankte beim Besichtigungstermin über seine finanziellen Verhältnisse hinweggetäuscht hatte. Faktisch hielt sich der Schaden zwar in Grenzen: Der Münchner zog nicht ein, kündigte bereits im ersten Monat, inzwischen hat er den Vermieter teilweise entschädigt. Doch da er bereits mehrfach einschlägig vorbestraft war, verhängte der Richter eine Freiheitsstrafe.

Im Oktober 2011 besichtigte der Angeklagte mit etlichen anderen Interessenten die Erdgeschosswohnung mit Gartenanteil und Hobbyraum im Keller. Insgesamt 870 Euro kalt sollte sie kosten. In der Selbstauskunft gab der Münchner damals ein monatliches Nettoeinkommen von 2800 Euro an. Nun in der Verhandlung erklärte er: "Da habe ich das Einkommen meines Sohnes mitgerechnet und das Kindergeld." Das habe er beim Trubel um ihn herum "einfach so eingetragen", schließlich sei mit dem heute 23-Jährigen vereinbart gewesen, dass er wegen der Krankheit mit seinem Vater zusammenzieht.

Von diesem Plan wusste der Vermieter allerdings nichts. Wie er in der Verhandlung betonte, darf der Keller nicht als Wohnraum genutzt werden. Wie der Zeuge ferner berichtete, hatte der Angeklagte Anfang November den Mietvertrag unterschrieben, Einzugstermin sollte die Mitte des Monats sein. Von da an sei die Miete zu entrichten gewesen. Laut Vereinbarung zahlbar bis 3. Dezember zusammen mit der Dezembermiete und der Kaution.

Da das Geld nicht auf seinem Konto einging, schrieb der Vermieter den Angeklagten an. Der habe zurückgeschrieben, überraschend im Krankenhaus zu liegen und etwas später zu zahlen. Am 14. Dezember sei dann die Kündigung gekommen. Da der Angeklagte seine Forderung nach einer Entschädigung ignorierte, zeigte ihn der Vermieter Ende Januar 2011 an. Lange danach zahlte ihm der Münchner 1000 Euro, um den Schaden wiedergutzumachen.

"Das war insgesamt für beide Seiten ein gutes Geschäft", erklärte er und nahm die Entschuldigung des 51-Jährigen an.

"Wenn ich da eingezogen wäre, hätte ich auch die Miete bezahlt", betonte der Münchner. Und entschuldigte den Ablauf damals mit seiner Erkrankung und Missverständnissen mit der Arge, die die Miete hätte zahlen sollen. Von einer Eidesstattlichen Versicherung wisse er nichts.

Das alles hätten Richter und Staatsanwalt womöglich noch geglaubt, wären da nicht zehn einschlägige Vorstrafen. Die rundeten für die Juristen das Bild ab. "Es ist zumindest fraglich, ob er in der Lage gewesen wäre die Miete zu bezahlen", resümierte der Ankläger. Er beantragte sechs Monate Bewährung, der Verteidiger mangels "Betrugsabsicht" einen Freispruch. Der Vorsitzende Martin Ramsauer verhängte unter Einbeziehung der letzten Verurteilung fünf Monate zur Bewährung und 1500 Euro Geldauflage. Er habe "keine Zweifel, dass die Nichtzahlung aufgrund der schlechten finanziellen Verhältnisse erfolgte", sagte er.

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