Fürstenfeldbruck/Germering:Falscher Umgang mit Asbestplatten

Brucker Amtsgericht verhängt Geldstrafe gegen 67-Jährigen

Von Ariane Lindenbach, Fürstenfeldbruck/Germering

Zerbrochene Dachschindeln und geborstene Windschutzscheiben: Das Unwetter am Pfingstmontag im vergangenen Jahr hat erhebliche Schäden angerichtet, auch im Landkreis, und dort vor allen Dingen in Germering. Etliche Dächer waren binnen Minuten undicht, mussten mit riesigen Plastiktüten ähnelnden Folien provisorisch vor Niederschlag geschützt werden. Und Handwerker waren über Wochen und Monate ausgebucht, um die entstandenen Schäden zu reparieren. An diese Notlage erinnert am Donnerstagmorgen im Amtsgericht ein 67 Jahre alter Rentner, der sich mit Bauarbeiten und einem Fahrerjob über Wasser hält. Er sitzt auf der Anklagebank, weil er unsachgemäße Abbrucharbeiten von asbesthaltigen Dachplatten ermöglicht hatte.

Die beiden Arbeiter hatten keine Schutzkleidung an, die Schindeln wurden weder vorab gewässert, noch von oben nach unten abgetragen, um den Ausstoß giftiger Stoffe möglichst gering zu halten. All das hätte der mit seinem 37-jährigen Sohn in einer Zwei-Zimmer-Wohnung in Taufkirchen lebende Angeklagte nach den technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) aber tun müssen. Außerdem besitzt er gar nicht den notwendigen Sachkenntnisnachweis, wie er von vorneherein einräumt. Am 10. Juli, dem Tag, als das Gewerbeaufsichtsamt die Arbeiten der von ihm beauftragten Firma untersagte, sei er zunächst gar nicht vor Ort gewesen. "Ich ging davon aus, dass die Firma die Arbeiten ordnungsgemäß ausführt", erklärt er. Und macht dann einen Notfall geltend: Der Abriss der Dachschindeln war etwa bei der Hälfte gestoppt worden, der Rest hing am Dach. "Bei einem Sturm bestand die Gefahr, dass die restlichen Platten herabfallen." Ihm habe die 88 Jahre alte Hauseigentümerin Leid getan, zudem habe er in den nächsten Wochen keine andere Firma finden können, sagt der 67-Jährige vor Gericht.

"Ich habe die Notsituation dieser älteren Dame gesehen und wollte einfach helfen", erklärt der Angeklagte. Und versichert, dass er "das heute auf gar keinen Fall mehr machen würde. Das hat mit Wärmedämmung nichts zu tun, die ich sonst mache." Er folgt dem Rat des Vorsitzenden Richters Martin Ramsauer und beschränkt seinen Einspruch auf den Strafbefehl auf die Höhe des Tagessatzes. Damit räumt er automatisch den Vorwurf des unerlaubten Umgangs mit Abfällen ein und bittet um eine mildere Strafe; vor allem sein Einkommen muss in dem Fall berücksichtigt werden. Im ursprünglichen Strafbefehl hatte die Staatsanwaltschaft eine Strafe von 85 Tagessätzen zu je 70 Euro, also insgesamt 5950 Euro, verlangt. Jetzt beantragt die Staatsanwältin nur noch 80 Tagessätze zu je 40 Euro. Der Richter sieht es genauso und verhängt 3200 Euro Geldstrafe gegen den 67-Jährigen.

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