Häusliche GewaltFrau flüchtet mit blutender Lippe aus dem Haus

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Wenn er getrunken hat, neigt der Verurteilte zur Gewalt (Symbolbild). Er hat als Auflage Beratungstermine bei der Suchtambulanz der Caritas bekommen. 
Wenn er getrunken hat, neigt der Verurteilte zur Gewalt (Symbolbild). Er hat als Auflage Beratungstermine bei der Suchtambulanz der Caritas bekommen.  (Foto: Ute Grabowsky/imago)

Ein 35-Jähriger erhält wegen gefährlicher Körperverletzung seiner damaligen Partnerin in Fürstenfeldbruck eine Bewährungsstrafe. Dass Fälle häuslicher Gewalt überhaupt vor Gericht kommen, ist eher die Ausnahme. Warum das so ist und wo Betroffene Hilfe erhalten.

Von Ingrid Hügenell, Fürstenfeldbruck

Der Angeklagte, ein muskulöser 35-Jähriger aus einer Gemeinde im Landkreis, ist geständig. Die Frau, seine ehemalige Lebensgefährtin, ein Jahr jünger als er, zierlich, sagt vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck aus. Am Ende steht eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung: eineinhalb Jahre Haft, ausgesetzt zur Bewährung, dazu eine Geldauflage in Höhe von 4000 Euro an Sprint, den Verein für Sozialpädagogische Resozialisierungs- und Integrationsangebote. Zudem muss der Handwerker wegen seines Alkoholkonsums weiterhin Beratungen der Suchtambulanz der Caritas in Anspruch nehmen.

Im Jahr 2024 hat die Zahl der polizeilich registrierten Betroffenen von häuslicher Gewalt in Deutschland einen neuen Höchststand erreicht. Dem Bundeskriminalamt zufolge wurden 265 942 Menschen erfasst – so viele wie noch nie seit Beginn der bundesweiten Erhebung. 73 Prozent der Betroffenen sind Frauen. „Gewalt in der Familie gilt inzwischen als die am weitesten verbreitete Form der Gewalt, die ein Mensch in seinem Leben erfahren oder beobachten kann“, schreibt das bayerische Innenministerium.

Doch bei Weitem nicht alle Fälle werden angezeigt und münden in einen Prozess. Ein Fall wie der vom Dienstag sei klar und relativ einfach, aber nicht allzu häufig, sagt der Pressesprecher des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck, Strafrichter Johann Steigmayer. Denn die Frau lebt nicht mehr mit dem Mann zusammen, der wiederum ist geständig. Sehr viel schwieriger werde es für das Gericht, wenn der misshandelte Partner, meist die Frau, noch mit dem Täter zusammenlebt. „Wenn sie die Unterlegene ist, auf den Mann angewiesen, dann ist sie gezwungen, in der Partnerschaft zu verbleiben.“ Häufig machten die Frauen dann vor Gericht keine Aussagen mehr, und dann können die Angaben bei der Polizei nicht verwertet werden.

Oft komme es gar nicht erst zur Anzeige und damit auch nicht zu einer Anklage und einem Prozess, sagt Anna Rappert vom Verein „Frauen helfen Frauen“ in Fürstenfeldbruck. Denn viele Frauen hätten nicht die Hoffnung, dass der Mann verurteilt wird, schon weil die Beweise nicht immer ausreichten. „Sie sehen für sich keinen Mehrwert und wollen sich auch dem Stress nicht aussetzen.“ Außerdem dauere es eine ganze Weile, bis es zum Prozess komme. Das verzögere für die Frauen die Verarbeitung der Gewalterfahrung.

Wenn tatsächlich verhandelt wird, stünden die Richter häufig vor einem Dilemma, sagt Steigmayer. „Es ist schwierig, da mit dem Strafrecht dreinzuschlagen.“ Denn eine Geldstrafe treffe immer die ganze Familie. Die Vorstellung, dass der Mann mit einer solchen Verurteilung heimkommt zu der Frau, der er die Schuld dafür gibt, nennt Steigmayer „gruselig“. Wenn die Frau jedoch schon ausgezogen sei, habe man als Richter eine geringere Hemmschwelle, und dann „muss einem gewaltaffinen Täter gesagt werden, wo’s lang geht“.

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Am Dienstag muss die Frau als Zeugin aussagen. Allein sitzt sie vier Männern gegenüber: dem Richter Martin Ramsauer, dem jungen Staatsanwalt, dem Angeklagten und dessen Anwalt, Joachim Schwarzenau. Das sei gar nicht ungewöhnlich, sagt Rappert. Die Frauen könnten einen Anwalt oder eine Anwältin mitnehmen, den oder die sie aber selbst bezahlen müssen.

In besonders schweren Fällen, vor allem, wenn es um sexualisierte Gewalt gehe, gebe es die Möglichkeit einer psychosozialen Prozessbegleitung. „Darum muss man sich aber selbst kümmern“, sagt Rappert. Der Fürstenfeldbrucker Frauenhilfe-Verein verweist in solchen Fällen auf die Starnberger Kolleginnen. Es habe aber schon lange keinen Fall mehr gegeben, bei dem das notwendig gewesen wäre. Ehrenamtliche, beispielsweise von der Opferorganisation „Weißer Ring“, könnten die Betroffenen ins Gericht begleiten und bei öffentlichen Verhandlungen auch im Zuschauerraum sitzen.

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Die 34-Jährige erzählt nun als Zeugin, was am fraglichen Abend passierte. Sie sei früher als geplant nach Hause gekommen, habe ihren Lebensgefährten am Computer spielend vorgefunden und eine leere Flasche Wein gesehen. Sie habe ihn konfrontiert, dann eine zweite Weinflasche entdeckt und ihn auch damit konfrontiert.

Da rastete der Mann aus. „Er hat mich an den Armen gepackt, gegen die Wände und Küchenschränke geschmissen.“ Sie sei in den Waschraum geflüchtet, „er war ganz dicht hinter mir“. Sie habe versucht, die Tür zuzuhalten, er habe ihr die Tür mit Gewalt ins Gesicht geschlagen. Sie erlitt eine Platzwunde an der Lippe, die genäht werden musste. „Ich habe Angst und Panik bekommen und bin rausgelaufen“, erzählt sie unter Tränen. Nachbarn hätten ihr geholfen, sie musste ins Krankenhaus. Bilder von der Lippe, von Blut auf dem Boden und vom ausgerissenen Türstock beweisen das Geschehen. Von den Blutergüssen auf den Oberarmen gibt es keine Fotografien. „Es ist nicht alles, was er getan hat“, sagt sie weinend, da sei noch „das ganze Psychische“ gewesen. Das aber lässt sich nicht beweisen.

Verständnis für die Wut des Angeklagten

Schon zuvor hat der Rechtsanwalt für seinen Mandanten die Tat im Großen und Ganzen eingeräumt. Allerdings mit einem Unterschied: Er spricht nicht von „konfrontieren“, sondern von „stänkern“. In seinem Schlussplädoyer bekundet er Verständnis für die Wut des Angeklagten: „Ich kann es emotional nachvollziehen.“ Denn wie viel Wein der Lebensgefährte trinke, gehe die Zeugin „eigentlich nichts an“. Losgegangen sei es „mit der Aktion der Zeugin“. Der Angeklagte habe „sein Trinkverhalten im Griff“ und am besagten Abend im „gesellschaftlich normalen Bereich“ getrunken – zwei Gläser Wein. Nach Ansicht Schwarzenaus müsse der Mann eben lernen, verbal Grenzen zu setzen, statt gewalttätig zu werden.

Das hat bisher allerdings nur bedingt geklappt. Der Angeklagte hatte vor der Verurteilung bereits sechs Einträge ins Strafregister, unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie, schon mit 18, wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr. Zweimal hat er bereits eine Bewährungsstrafe erhalten. Die letzte vor fast zehn Jahren, es wirkt sich strafmildernd aus, dass sie so lange zurückliegt.

Entschuldigung und Täter-Opfer-Ausgleich

Richter Ramsauer bleibt schließlich mit einem Jahr und sechs Monaten zwischen dem vom Staatsanwalt geforderten Strafmaß von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung, und dem des Verteidigers von einem Jahr und zwei Monaten. Strafmildernd wertet er neben dem Geständnis eine Entschuldigung, auch im Gericht („es tut mir leid, was da passiert ist, du weißt, ich wollte dich nie verletzen“), und den Täter-Opfer-Ausgleich, eine Art Schmerzensgeld in Höhe von 750 Euro.

Eins ist für Strafrichter und Pressesprecher Steigmayer klar: Schuld an einer Gewalttat wie dieser hat nicht die Frau. Rappert ordnet das so ein: Der Rechtsanwalt werde eben dafür bezahlt, dass er für seinen Mandanten das Beste herausholt. „Ein Stück weit schiebt er damit schon dem Opfer die Schuld in die Schuhe.“

Der Verein Frauen helfen Frauen unterstützt Menschen, die von Gewalt in der Beziehung betroffen sind – auch Männer. Er bietet Opfern von häuslicher Gewalt und Stalking auch in akuten Krisensituationen Unterstützung an.

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