Fürstenfeldbruck:Geräte mit Schrottwert

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Amtsgericht verurteilt zwei Männer wegen Einbrüchen auf Wertstoffhöfen zu Geldstrafen

Von Andreas Ostermeier, Fürstenfeldbruck

Rentiert haben sich die Einbrüche in zwei Wertstoffhöfen im Landkreis nicht, die zwei Männer am Donnerstag vor dem Amtsgericht gestanden haben. Die defekten Elektrogeräte, die im Keller eines der beiden Angeklagten von der Polizei sicher gestellt wurden, haben einen Materialwert von etwas mehr als 30 Euro. Die verhängten Geldstrafen betragen ein Vielfaches. Einer der Diebe soll 800 Euro bezahlen, der andere 7200 Euro. Der erhebliche Unterschied in den Strafsummen ist der unterschiedlichen Tatbeteiligung geschuldet. Der eine Angeklagte gab zwölf Einbrüche in Olching und Fürstenfeldbruck zu. In seinem Keller wurde auch die Beute gefunden, insgesamt 106 Elektrogeräte in mehr oder weniger kaputtem Zustand. Der zweite Angeklagte sagte, er habe nur zwei Dinge gestohlen, eine Kindergitarre und einen DVD-Player. Auch sei er nur fünf- oder sechsmal bei Einbrüchen dabeigewesen.

Die beiden Männer wurden auf frischer Tat erwischt. Nachdem auf dem Wertstoffhof in Fürstenfeldbruck aufgefallen war, dass aus den Elektroschrott-Containern Dinge gestohlen worden waren, wurden dort eine Videoüberwachung und ein Bewegungsmelder installiert. Der Melder löste einen Anruf bei der Polizei aus, so dass eine Streife die beiden Diebe im vergangenen September festnehmen konnte. Damit endete die Einbruchserie, die im April begonnen hatte. Entwendet wurden während dieser Zeit unter anderem Kaffeemaschinen, Bildschirme, Staubsauger und Bügeleisen. Was insbesondere der Angeklagte, in dessen Keller die Geräte gefunden wurden, mit ihnen anstellen wollte, blieb unklar. Auf Fragen des Richters antwortete er, er bastle gerne an Elektrogeräten herum.

Deutlich wurde in der Verhandlung dagegen der geringe Wert des Diebesguts. Für eine Tonne Elektroschrott bekomme der Abfallwirtschaftsbetrieb, der die Wertstoffhöfe betreibt, etwa 68 Euro, sagte eine Zeugin. Da das Diebesgut ein Gewicht von etwa 500 Kilogramm hat, beträgt sein Wert etwas über 30 Euro. Zudem haben die beiden Angeklagten beim Eindringen in die Wertstoffhöfe - sie kletterten über die Zäune - keine Schäden hinterlassen. Die Anklage, die auf einen besonders schweren Fall des Diebstahls gelautet hatte, wurde aus diesen Gründen auf einfachen Diebstahl und Hausfriedensbruch reduziert.

Für den Angeklagten, der zwei Diebstähle zugegeben hatte, hielt das Gericht eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 20 Euro gerechtfertigt, auch weil der Mann bislang unbescholten war. Er nahm das Urteil an. Viel härter fiel die Strafe für den zweiten Angeklagten aus. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Freiheitsstrafe von acht Monaten zur Bewährung, auch deshalb, weil der Angeklagte bereits Vorstrafen wegen Diebstahls hat. Dem schloss sich der Richter allerdings nicht an. Er hielt eine Geldstrafe für ausreichend. Allerdings legte er die Strafe auf 160 Tagessätze zu je 45 Euro fest. Nach Rücksprache mit seinem Anwalt wollte der Angeklagte das Urteil im Gerichtssaal noch nicht annehmen.

© SZ vom 02.09.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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