Süddeutsche Zeitung

Fürstenfeldbruck:Geldstrafe wegen Ausländer-Hetze

Lesezeit: 2 min

Amtsrichter verurteilt 29-jährigen Eichenauer wegen Volksverhetzung

Von Ariane Lindenbach, Fürstenfeldbruck

In beängstigend menschenverachtender Weise hat ein 29-Jähriger auf seiner Facebook-Seite gegen Asylbewerber gehetzt hat und zu deren Ermordung aufgerufen hat. Vor dem Amtsgericht gab sich der Eichenauer in der Verhandlung wegen Volksverhetzung am Donnerstagvormittag zwar einsichtig und beteuerte, nicht der rechten Szene anzugehören. Er entschuldigte die wiederholt aufgeschriebenen Sprüche damit, damals frustriert gewesen zu sein. Er wies aber auf die in Deutschland herrschende Meinungsfreiheit hin. Der Richter machte ihm klar, dass Derartiges nichts mehr mit freier Meinungsäußerung zu tun habe und er empfahl dem Selbständigen mangels Erfolgsaussichten seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzuziehen. Nun muss der 4500 Euro Geldstrafe bezahlen. Diesen Betrag empfand der junge Mann offenkundig als viel zu hoch.

Der Eichenauer, der sein Geld mit Autohandel verdient und der wegen seiner hetzerischen Sprüche bei der Polizei angezeigt worden war , hatte der Anklage zufolge auf seiner Facebook-Seite mehrere Beiträge gegen Flüchtlinge veröffentlicht. In ihnen beleidigte er die Menschen aus fremden Ländern, die in der Regel vor Krieg, Verfolgung und Armut ihre Heimat verlassen, nicht nur als "Gesindel" und Schlimmeres. Mehrmals forderte er auch auf menschenverachtende Weise dazu auf, diese zu töten. Deshalb hatte die Staatsanwaltschaft wegen Volksverhetzung einen Strafbefehl über 150 Tagessätze zu je 90 Euro erlassen. Dagen hatte der 29-Jährige Widerspruch eingelegt.

"Dass ich's geschrieben habe, braucht man gar nicht zu diskutieren", gab der Eichenauer seine Schuld unumwunden zu. Und schob sogleich Begründungen nach, weshalb er vor gerade einmal einem halben Jahr derart fremdenfeindliche Äußerungen auf seine Facebook-Seite geschrieben hat: Die Geschäfte seien damals so schlecht gelaufen, er habe praktisch keine Einnahmen mehr gehabt, stattdessen Ängste, sein Geschäft aufgeben zu müssen. "Ich war selber total frustriert." Er wisse aber, dass solche Sprüche nicht rechtens seien und es tue ihm sehr leid. Wie der Eichenauer betonte, gehöre er nicht der rechten Szene an. Mit seinem Widerspruch hoffe er, die Geldstrafe etwas zu drücken, 4500 Euro könne er nicht zahlen.

"Ich sehe da wenig Spielraum", die Mindeststrafe bei solchen Delikten beginne bei 90 Tagessätzen. "Und bei dem, was Sie geschrieben habe", was weit über ein paar ausländerfeindliche Sprüche hinausgehe, sei es nun einmal nicht mit der Mindeststrafe getan, erläuterte der Vorsitzende Richter Martin Ramsauer. Zudem sei er auch noch wegen Körperverletzung vorbestraft, was die Voraussetzung für eine Verurteilung zur Mindeststrafe sei. "Ich sehe das Verhältnis zu anderen Straftaten nicht ein", für die Körperverletzung habe er damals viel weniger zahlen müssen, argumentierte der Angeklagte. 4500 Euro seien sehr viel "für die Meinungsfreiheit", feilschte er weiter. Der Vorsitzende stellte klar, dass solche Gedanken nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sind und empfahl dem Eichenauer, seinen Einspruch zurückzunehmen. Was dieser auch tat.

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Quelle:
SZ vom 31.07.2015
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