Fürstenfeldbruck:160 Euro aus der Kasse genommen

Bäckerei-Angestellte wegen Diebstahls vor Gericht

Von Florian J. Haamann, Fürstenfeldbruck

War es nur fahrlässiger Umgang mit Trinkgeld oder gezielter Diebstahl? Dieser Frage musste das Amtsgericht in einem Prozess nachgehen. Denn während der Besitzer einer Bäckerei im Landkreis behauptete, eine Mitarbeiterin habe unerlaubt Geld aus der Kasse genommen, verteidigte sich die Frau damit, dass es sich um Trinkgeld gehandelt habe, welches sie lediglich in der Kasse zwischengelagert hatte. Unbestritten ist, dass die 33-Jährige im Februar diesen Jahres an drei Tagen insgesamt 160 Euro aus der Kasse genommen hat. Das bewiesen Videoaufzeichnungen aus dem Verkaufsraum. Die Angeklagte hatte dafür eine einfache Erklärung: "Das war die Woche vor meinem Urlaub, da habe ich mehrere größere Beträge von Stammkunden bekommen". Außerdem sei es üblich, dass sie ihr Trinkgeld in der Kasse aufbewahre, wenn im Laden gerade viel los sei und sie deshalb keine Zeit habe, das Geld in ihre Trinkgelddose im Keller zu bringen. Auch mit kleineren Beträgen gehe sie so um und entnehme es dann, wenn ein runder Wert erreicht sei.

Auch wenn die Angeklagte erklären konnte, wie zumindest 110 der 160 Euro zusammengekommen sein sollen, hegte Richter Johann Steigmayer doch große Zweifel an ihrer Aussage, gerade im Bezug auf die restlichen 50 Euro. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie im Kopf alle Kleinstbeträge zusammenrechnen und sich immer den aktuellen Stand merken können, gerade wenn es im Laden hektisch zu geht." Außerdem gab es ein Protokoll des Gesprächs, in dem der Chef die Angeklagte zur Rede gestellt hat. Demnach soll die Angeklagte dabei den Diebstahl zugegeben haben. Das wiederum bestritt die 33-Jährige vor Gericht. So etwas habe sie nie gesagt, vielmehr habe sie in dem Gespräch von Anfang an klar gemacht, dass sie nicht geklaut habe. Ihr Chef allerdings habe ihr nicht zugehört und ihr geraten, direkt die Kündigung zu unterschreiben, die er bereits vorbereitet hatte. Dem ist die Angeklagte nachgekommen.

Noch bevor die Zeugen überhaupt gehört wurden, bot Richter Steigmayer der Angeklagten an, den Strafbefehl über 40 Tagessätze, über dessen Einspruch verhandelt wurde, doch noch anzunehmen und stellte eine Beschränkung der Tagessatzhöhe auf 25 Euro in Aussicht. Nach Aussprache mit ihrem Rechtsanwalt ließ sich die Angeklagte schließlich auf dieses Angebot ein.

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