Fürstenfeldbruck wird ein Einheimischenmodell für Wohnungen im Etagenbau einführen. Das hat der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Die exakten Einkommens- und Vermögensgrenzen sowie die Gewichtung weiterer zu berücksichtigender Auswahlkriterien (wie pflegebedürftige Angehörige oder Ehrenämter) müssen noch festgelegt werden. Ziel ist es, auch der Mittelschicht und hier besonders jungen Familien dabei zu helfen, Wohneigentum zu erwerben. Zum Zuge kommen sollen, soweit dies rechtlich zulässig ist, vorrangig Fürstenfeldbrucker Bürgerinnen und Bürger. Als eines der ersten geeigneten Neubaugebiete gilt das ehemalige Grimmplatten-Areal an der Malchinger Straße, in der Nähe des Pucher Meers. Dort soll bald eine Siedlung mit etwa 330 Wohnungen hochgezogen werden.
Die SPD stimmte gegen den Antrag von CSU und Grünen, weil sie angesichts der in der Münchner Region herrschenden Wohnungsnot zuerst den Bedarf von Menschen mit geringem Einkommen decken will, bevor Durchschnittsverdienern Sonderkonditionen eingeräumt werden. Dafür sei der soziale Mietwohnungsbau das geeignetere Instrument, so das Argument.
Gebaut werden soll zu einem geringen Anteil durch die Stadt, vor allem aber sollen private Investoren diese Aufgabe übernehmen. Denn in Fürstenfeldbruck gelten für Bauträger größerer Wohnprojekte mit mindestens 500 Quadratmetern Wohnfläche die Richtlinien der sozial gerechten Bodennutzung (Sobon). Ziel ist es, die Allgemeinheit am starken Wertzuwachs zu beteiligen, wenn Acker oder Wiese zu Bauland werden. In der Regel bis zu 40 Prozent der Wohneinheiten werden dann nach den Maßgaben des geförderten Mietwohnungsbaus errichtet und mindestens 40 Jahre unter dem Marktniveau an Personen aus dem Kreis der Berechtigten vermietet.
Auf diese Quote angerechnet werden können künftig neben günstigen Miet- und Genossenschafts- auch Eigentumswohnungen. Käufer müssen sich im Gegenzug verpflichten, die Immobilie über eine Mindestzeit zu halten, also nicht gleich wieder mit Gewinn zu verkaufen. Im Idealfall macht eine Fürstenfeldbrucker Familie durch den Umzug in eine Eigentumswohnung ihre Mietwohnung frei für andere Fürstenfeldbrucker Wohnungssuchende.

Die Stadt möchte sich am sogenannten Weilheimer Modell orientieren. Dabei wird vorab mit dem Investor vereinbart, dass dieser Grundstücke oder vor allem Wohnungen zu einem vergünstigten, vorab festgelegten Preis an die von der Stadt genannten Personen verkauft werden. Ein Zwischenerwerb durch die Stadt mit entsprechendem Verwaltungsaufwand wird dadurch überflüssig.
Die Verwaltung nennt zur Orientierung Höchstmarken, die Bewerber nicht überschreiten dürften: Für Fürstenfeldbruck wäre eine Einkommensgrenze von etwa 47 000 Euro brutto pro Person und Jahr realistisch – mit einem zusätzlich anzurechnenden Freibetrag von 7000 Euro pro Kind. Bewerber dürften maximal über ein Vermögen von 200 000 Euro und nicht über eigene geeignete Immobilien auf Stadtgebiet verfügen.

